Spezialfall Elementarschäden
Anders sieht es bei anderen Ursachen als Hagel, Sturm oder Blitzschlag aus. Hier ergänzt eine sogenannte „Elementarschadenversicherung“ (Naturgefahrenversicherung) die Wohngebäude- oder Hausratpolice. Abgedeckt werden zum Beispiel:
- Starkregen
- Überschwemmung oder Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck.
Die Elementarschadenversicherung leistet bei Reparaturen im beziehungsweise am Haus oder bei Trockenlegung. Auch die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrats übernimmt sie. Die Versicherung kann als Zusatzbaustein für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten diesen gleich in Kombination damit an.
Verhaltenstipps für den Fall der Fälle
Elementarschäden sollten so schnell wie möglich telefonisch beim Kundenservice des Versicherers gemeldet werden. Das ist wichtig:
- Nicht sofort aufräumen. Die Schäden müssen mit Fotos genau dokumentiert sein. Es reichen Handyfotos.
- Alle beschädigten Gebäudeelemente und Gegenstände auflisten.
- Den Schaden schriftlich beim Versicherer melden. Dafür stellt dieser eine „Schadenanzeige“ zum Download bereit. Die Fotos und Schadensliste sollten hinzugefügt werden.