Wer als Multiple-Sklerose-Kranker seine Rechte im Berufsleben kennt, kann selbstbewusst auftreten und seinen Standpunkt gegenüber dem Arbeitgeber sicher vertreten. Neben allgemeinen Fragen des Arbeitsvertrages geht Andreas Czech, Rechtsanwalt aus Stuttgart, auf Fragen zur Mitteilungspflicht, zum Urlaubsanspruch, zu Krankheitszeiten, zu Gehaltsfragen, zum Umgang mit Kündigungen und auf Fragen des Schwerbehindertenrechts im Beruf ein.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Keine Anmeldung erforderlich. Nähere Informationen beim AMSEL-Landesverband, juergen.heller@amsel-dmsg.de oder Tel. 0711/69786-12.
Multiple Sklerose (MS) ist die häufigste Erkrankung des Zentralnervensystems. Aus bislang noch unbekannter Ursache werden die Schutzhüllen der Nervenbahnen wahllos und an unterschiedlichen Stellen angegriffen und zerstört, Nervensignale können in der Folge nur noch verzögert weitergeleitet werden. Die Symptome reichen von Taubheitsgefühlen über Seh-, Koordinations- und Konzentrationsstörungen bis hin zu Lähmungen. Die bislang unheilbare, aber mittlerweile gut behandelbare Krankheit bricht gehäuft zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr aus.
MS in Zahlen
15.000-16.000 MS-Kranke in Baden-Württemberg
1,5-1,6 MS-Kranke pro 1.000 Einwohner in Baden-Württemberg
350-400 Neuerkrankungen pro Jahr in Baden-Württemberg
1 Diagnose täglich in Baden-Württemberg
130.000 MS-Kranke deutschlandweit
500.000 MS-Kranke europaweit
2,5 Mio. MS-Kranke weltweit