Sensibilisieren statt kritisieren ist dabei das Motto. Nach diesem Prinzip ist auch die Vorderseite der Karte im DIN A6-Format gestaltet worden. Eine Karikatur des renommierten und selbst an Multipler Sklerose erkrankten Cartoonisten Phil Hubbe möchte auf humorvolle Art Verständnis für Menschen mit Behinderung wecken. Verständnis für Menschen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen auf Behindertenparkplätze angewiesen sind.
Behindertenparkplätze: Voraussetzung für Mobilität und Teilhabe am sozialen Leben
Behindertenparkplätze sind meist sehr zentral gelegen, um mobilitätseingeschränkten oder Menschen mit Seheinschränkungen kürzere Wege zu sichern, ob zum Arzt, zum öffentlichen Amt oder zum Einkaufen. Oft sind Behindertenparkplätze auch breiter angelegt als normale Parkplätze, um beispielsweise das seitliche Aussteigen aus dem Auto mit Gehhilfe oder das Ausladen von Rollstühlen zu ermöglichen. Ein Auto ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen häufig die notwendige Voraussetzung, um mobil sein und bleiben zu können. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld oder das Abschleppen seines Fahrzeugs. Er nimmt vor allem behinderten Verkehrsteilnehmern eine wichtige Alltagshilfe und die Möglichkeit, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Die von AMSEL entwickelten Kärtchen „Stehen Sie hier richtig?“ sind aus regenfestem Material und können von jedem aufmerksamen Passanten hinter den Scheibenwischer von Parksündern auf Behindertenparkplätzen geklemmt werden. Ein Satz bestehend aus fünf Hinweiskarten ist im AMSEL-Online-Shop auf www.amsel.de/shop kostenfrei bestellbar.
AMSEL e.V. ist seit 1974 Fachverband, Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) und ihre Angehörigen. Multiple Sklerose ist eine sehr variable Krankheit. Je nachdem, an welchen Orten und in welchem Ausmaß das Zentrale Nervensystem im Gehirn und/oder im Rückenmark geschädigt wurde, stellen sich unterschiedliche Beschwerden ein, die den Alltag mehr oder weniger stark beeinträchtigen können. Das können unsichtbare Symptome wie Sehstörungen, abnorme Erschöpfbarkeit (Fatigue) oder kognitive Störungen sein als auch sichtbare Einschränkungen wie Gleichgewichtsstörungen oder Lähmungen. Bei starken Beeinträchtigungen kann ein freier Behindertenparkplatz MS-Erkrankten ein Stück weit mehr Lebensqualität zurückgeben.
Seit 2011 berechtigt nur noch der EU-einheitliche blaue Parkausweis zum Parken auf den mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen. Antragsberechtigt sind Personen, die im Behindertenausweis die Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „BI“ (blind) tragen. Die Kennzeichnung „Bl“ bedeutet aber nicht unbedingt, dass es sich um vollständig blinde oder erblindete Personen handelt. Auch eine schwere Gesichtsfeldeinschränkung oder andere ähnlich schwerwiegende Sehstörungen, die auch zu den Symptomen einer MS gehören können, können für die Ausstellung eines solchen Ausweises berechtigen.