Nach Mitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg waren das rund 1 Prozent bzw. 23 Personen weniger als im Jahr 2005. Der Frauenanteil ist gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte angestiegen. Im Jahr 2006 wurde 817 Frauen eine Förderung bewilligt, 30 Frauen mehr als im Vorjahr.
Mit der Förderung nach dem AFBG wird das Ziel verfolgt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch Vergabe von Zuschüssen und Darlehen finanziell abzusichern. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Maßnahmen gefördert, deren Fortbildungsziel über dem Niveau einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung liegt und die Meisterebene nicht überschreitet.
Für die Aufstiegsfortbildungsförderung wurden im Jahr 2006 rund 6,7 Millionen EUR bewilligt (Vorjahr 7,3 Millionen EUR). Darin enthalten waren rund 4,8 Millionen EUR Darlehenszusagen und 1,9 Millionen EUR Zuschüsse. Von den Darlehensbewilligungen wurden rund 60 Prozent tatsächlich in Anspruch genommen.
Es wurden 1,4 Millionen EUR Zuschüsse für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und 0,5 Millionen EUR Zuschüsse für den Lebensunterhalt gewährt. Auch bei den Darlehen wurde der größte Teil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (3,2 Millionen EUR) und für den Lebensunterhalt (1,5 Millionen EUR) bewilligt.