Ausstattung der Unterkunft
Ist die Unterkunft nicht so ausgestattet, wie im Prospekt beschrieben, gibt es Geld zurück. Wer zum Beispiel ein Zimmer mit Balkon oder mit Meerblick gebucht hat, der dann tatsächlich nicht vorhanden ist, erhält laut Frankfurter Tabelle zwischen 5 und 10 Prozent des Reisepreises zurück. Ist das Hotelzimmer deutlich kleiner als im Prospekt beschrieben, so können Urlauber ebenfalls um 5 bis 10 Prozent mindern. Bei gravierenden Unterkunftsmängeln kann die Minderung auch höher ausfallen. So hat das Landgericht Arnsberg Urlaubern, die statt in einem Hotel in einer Jugendherberge untergebracht wurden, in der es für 27 Zimmer nur zwei Toiletten und zwei Duschen gab, eine 20-prozentige Minderung zuerkannt (Urt. v. 27.2.2007 – 5 S 115/06).
Fehlende Freizeiteinrichtungen
Auch das Fehlen von im Prospekt angegebenen Sport- bzw. Freizeiteinrichtungen ist ein Reisemangel. So schlagen eine fehlende Surf- bzw. Tauchschule oder ein fehlender Tennisplatz mit 5 bis 10 Prozent zu Buche. Hat das Hotel keinen Pool oder ist der Strand stark verschmutzt, so können Urlauber nach der Frankfurter Tabelle sogar zwischen 10 und 20 Prozent des Reisepreises zurückverlangen.
Ruhestörungen
Wird im Reiseprospekt eine ruhige Lage zugesichert, können Urlauber den Reisepreis bei Lärmbelästigungen am Tage laut Frankfurter Tabelle um 5 bis 25 Prozent und bei nächtlichem Lärm um 10 bis 40 Prozent kürzen. In krassen Fällen kann die Minderung sogar noch höher ausfallen. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat Urlaubern, die auf einer Schiffsreise wegen extremen nächtlichen Lärms durch fehlerhaft arbeitende Schiffsstabilisatoren am Schlafen gehindert wurden, für die betreffenden Urlaubstage eine Minderung um 50 Prozent zuerkannt. Zusätzlich erhielten sie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Urt. v. 5.9.2005; Az.: 30 C 1259/05).
Sauberkeit
Geld zurück gibt es auch bei mangelnder Sauberkeit. So berechtigt z.B. Ungezieferbefall - je nach Intensität - zu einer Minderung zwischen 10 und 50 Prozent. Müssen die Gäste von verschmutztem Geschirr oder Besteck essen, können Sie laut Tabelle 10 bis 15 Prozent zurück verlangen.
Wichtig zu Wissen:
Urlauber müssen Mängel nicht nur direkt am Urlaubsort der Reiseleitung melden. Sie müssen ihre Ansprüche auch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Verpassen sie diese Frist, bekommen sie in der Regel keinen Cent zurück.