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Krankenkassenverbände warnen Ärzte

Rückgabe der Kassenzulassung führt zu vollständigem GKV-Honorarverlust

(lifePR) (München, )
Wer als niedergelassener Arzt seine Zulassung für die Behandlung von Kassenpatienten an die Kassenärztliche Vereinigung zurückgibt, darf nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern von den gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Vergütung mehr erhalten. Die Kassen dürfen ihren Versicherten auch keine Kosten für die ärztliche Behandlung erstatten, wenn diese von einem Arzt erfolgte, der seine Kassenzulassung zurückgegeben hat. Die Krankenkassenverbände weisen in diesem Zusammenhang auf geltendes Recht hin. Hintergrund der Warnung ist der Auftrag der Mitgliederversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes an dessen Vorstand, die Vorbereitungen zum Ausstieg aus dem „Kollektivvertragssystem“ zu treffen.

Wer seine Kassenzulassung zurückgibt, scheidet automatisch auch aus allen Verträgen über Integrierte Versorgung, hausarztzentrierte Versorgung, Behandlungsprogramme für chronisch Kranke oder ähnlichen Sondervereinbarungen aus. Gerade diese Verträge sind in letzter Zeit in gemeinsamer konstruktiver Vertragspartnerschaft vielfach zustande gekommen.

Völlig unverständlich ist den Krankenkassenverbänden, dass gerade in Bayern solche Aktionen drohen. Das Honorarniveau der ambulanten ärztlichen Versorgung in Bayern liegt nach Erhebungen der Krankenkassenverbände knapp

12 Prozent über dem Durchschnitt der restlichen alten Bundesländer.

Die Krankenkassenverbände empfehlen den Hausärzten, sich über alle Konsequenzen eines solchen Systemsausstiegs umfassend und objektiv zu informieren. Die vom Hausärzteverband geplanten Auseinandersetzungen dürfen nicht zu Lasten der Patienten gehen. Gemeinsames Ziel aller Partner im Gesundheitswesen muss unverändert die Optimierung der medizinischen Versorgung in Bayern sein.
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