Wer seine Kassenzulassung zurückgibt, scheidet automatisch auch aus allen Verträgen über Integrierte Versorgung, hausarztzentrierte Versorgung, Behandlungsprogramme für chronisch Kranke oder ähnlichen Sondervereinbarungen aus. Gerade diese Verträge sind in letzter Zeit in gemeinsamer konstruktiver Vertragspartnerschaft vielfach zustande gekommen.
Völlig unverständlich ist den Krankenkassenverbänden, dass gerade in Bayern solche Aktionen drohen. Das Honorarniveau der ambulanten ärztlichen Versorgung in Bayern liegt nach Erhebungen der Krankenkassenverbände knapp
12 Prozent über dem Durchschnitt der restlichen alten Bundesländer.
Die Krankenkassenverbände empfehlen den Hausärzten, sich über alle Konsequenzen eines solchen Systemsausstiegs umfassend und objektiv zu informieren. Die vom Hausärzteverband geplanten Auseinandersetzungen dürfen nicht zu Lasten der Patienten gehen. Gemeinsames Ziel aller Partner im Gesundheitswesen muss unverändert die Optimierung der medizinischen Versorgung in Bayern sein.