Der Beirat beim Bundesversicherungsamt hatte die Auswirkungen der Einführung des Morbi-RSA (M-RSA) untersucht und dazu im Mai dem Bundesgesundheitsministerium sein Gutachten vorgelegt. "Das Gutachten bestätigt jetzt, dass die Einführung des Morbi-RSA zum 1. Januar 2009 absolut richtig war", so Jürgen Graalmann. "Damit ist nun ein für alle mal klar, dass die in der Vergangenheit oftmals vorgebrachten Vorurteile gegen den M-RSA empirisch einfach nicht zu halten sind", stellt Graalmann fest. Insbesondere Kassen mit überdurchschnittlich vielen jungen und gesunden Mitgliedern hätten immer wieder versucht, den Mechanismus des Risikoausgleichs als überregulierend zu diskreditieren. Dies widerlege das Gutachten nun ganz eindeutig. Es zeige, dass der M-RSA ein zwingend notwendiger Bestandteil eines wettbewerblich orientierten Krankenversicherungssystems sei. Ein Übermaß an Morbiditätsorientierung könne an keiner Stelle festgestellt werden, so die gutachterlichen Experten. Im Gegenteil: Das Gutachten belege klar, dass es für "Gesunde" nach wie vor spürbare Überdeckungen durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gebe.
Für die Politik stelle diese Expertise eine fundierte wissenschaftliche Diagnose und Therapieempfehlung zur Verfügung, um den Morbi-RSA weiterzuentwickeln.
Graalmann: "Jetzt ist das BVA an der Reihe. Denn was wir nun rasch brauchen, ist eine Stärkung der richtigen Wettbewerbsanreize. Die Empfehlungen des Gutachtens liegen auf dem Tisch, so dass es nun losgehen kann mit den notwendigen Feinjustierungen am M-RSA. Dies gelte insbesondere für die Korrektur eines Methodenfehlers bei der Berechnung unvollständiger Versicherungszeiten im RSA-Verfahren, mit dem die Gutachter eine höhere Zielgenauigkeit der Zuweisungen verbinden. Diese Korrektur muss umgehend erfolgen. Denn sollte bis Ende September 2011 nichts geschehen, wird auch im Jahr 2012 den Kassen wegen dieses Fehlers zu wenig Geld für die medizinische Versorgung schwer Kranker und alter Menschen bereitgestellt."
Die Gutachter hätten dazu empfohlen: Die Ausgaben von Versicherten, deren Versicherungszeiten kürzer als das Kalenderjahr sind, gleich zu behandeln. Dabei handelt es sich um Wechsler in die PKV, Neugeborene oder Verstorbene. Durch eine Gleichstellung dieser Versichertengruppen könne der Methodenfehler behoben werden.
Graalmann betonte, der Morbi-RSA sei von Anfang an als lernendes System angelegt worden. In den letzten zwei Jahren habe das BVA daher auch den Ausgleichsmechanismus kontinuierlich weiterentwickelt. Die jetzt vorgelegte und vom Gesundheitsministerium aufgenommene systematische Evaluation gebe daher dem BVA wichtige Hinweise, wie man den Morbi-RSA durch fundierte Detailverbesserungen noch wettbewerbsgerechter gestalten könne.
Link zum Gutachten: www.bmg.bund.de/morbi-rsa
Weitere Informationen: www.aok-presse.de