Die Überlegungen des Rates und die Vorschläge des AOK-Bundesverbandes zu mehr Wettbewerb im Krankenhausektor gingen in die gleiche Richtung. Hier habe der AOK-Bundesverband bereits konstruktive Vorschläge vorgelegt,wie durch die Ausschreibung von planbaren Krankenhausleistungen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung weiter gesteigert werden könne.
Deutlich mache der Rat außerdem, dass die Integrierte Versorgung weiter gestärkt werden müsse. Das begrüße der AOK-Bundesverband ebenfalls.
Klar sehe der Rat, dass die Herausforderung des Gesundheitssystems für die Zukunft nicht nur darin liege, durch Primärpräventionsmaßnahmen das Auftreten chronischer Erkrankungen zu vermeiden oder zu verschieben, sondern wesentlich auch darin, bei den betroffenen Patienten Begleit- und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Dies erfordere eine kontinuierliche und bei einzelnen Patienten auch intensivierte Betreuung. Hier müssten nichtärztlichen Heilberufe stärker in diese Aufgabenfelder eingebunden werden. Der Rat kritisiere zutreffend, dass in Deutschland auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen diese Ressourcen bisher weitgehend ungenutzt blieben.
Der AOK-Bundesverband begrüßte daher die Vorschläge des Sachverständigenrates, die rechtlichen Möglichkeiten für die Einbindung der nichtärztlichen Heilberufe zu erweitern.
Auch das Ansinnen des Rates, in einem zweiten Anlauf ein Bundesgesetz zur nichtmedizinischen Prävention noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, unterstütze der AOK-Bundesverband. Das Gesetz sollte organisatorisch und finanziell alle Sozialversicherungszweige und wenn möglich auch die Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes einbeziehen. Außerdem sollten nur solche Interventionen unterstützt werden, deren Qualität und Dokumentation gesichert ist. Lebensweltbezogene Projekte und fachlich fundierte Gesundheitskampagnen sollten einen hohen Stellenwert einnehmen.
Die AOK nehme ihre Rolle in der Primärprävention bisher schon intensiv wahr. Allerdings müsse auch darauf hingewiesen werden, dass die Primärprävention nicht ausschließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen geleistet werden könne, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.