Graalmann dazu: "Ziel muss sein, die notwendige Reform des Pflegebegriffs zum 1. Januar 2013 jetzt verbindlich festzulegen. Es gibt dazu schon sehr gute Vorarbeit der Gohde -Kommission. So kann die Pflegeversicherung dann bereits ab 2013 flexibler und besser der individuellen Pflegesituation gerecht werden."
Graalmann verwies darauf, dass es besondere Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke bereits seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 gebe. Seither könnten Demenzpatienten je nach Betreuungsbedarf Unterstützung zum Beispiel durch Selbsthilfegruppen bis zu einem Betrag von 2.400 Euro pro Jahr erhalten. Die jetzt vorgesehenen Aufstockungen der Sachleistungsbudgets und der Geldleistungen in den Pflegestufen I und II seien nun eine sinnvolle Weiterentwicklung. 2/3 der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen würden heute von Angehörigen gepflegt. Es sei daher gut, dass diese Angehörigen mit Hilfe der vorgesehenen Leistungsverbesserungen entlastet werden. Graalmann: "Jeder Schritt in diese Richtung ist ein richtiger Schritt."
Zu diskutieren sei jedoch noch, warum keine Verbesserungen für Demenzkranke Pflegebedürftige in der Pflegestufe III vorgesehen seien und wie man die zusätzlichen Leistungen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzten könne.