Graalmann weiter: "Nur aufgeklärte Versicherte und Patienten, die um ihre Rechte und Pflichten wissen, können selbstverantwortlich gemeinsam mit ihrem Arzt wichtige Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen. Ein eigenes Grundsätzegesetz wäre dafür die beste Lösung. Deshalb ist das durch die vorgelegten Eckpunkte skizzierte Artikelgesetz nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zum mündigen Patienten, allerdings mit deutlichen Fortschritten in einigen Bereichen."
So könnten die Patienten in ihrem Recht auf umfassende Aufklärung gestärkt werden, damit sie auf Augenhöhe mit dem Arzt bei der Auswahl geeigneter Therapien mitentscheiden können. Dies führe letztlich zu gemeinsam vereinbarten Therapiezielen und dadurch auch zu besseren Behandlungserfolgen.
Im kommenden Gesetzgebungsverfahren seien jedoch noch einige Ergänzungen notwendig. So gäbe es noch Lücken bei den Informationsrechten. Für einen direkten Zugang von Versicherten und Patienten zu Informationen über die Qualität von Behandlungen und Einrichtungen müssten im Patientenrechtegesetz noch die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Krankenkassen ihren Versicherten die entsprechenden Informationen anbieten können. Dazu sei es notwendig, dass die Kassen auch die entsprechenden Daten von Leistungserbringern auswerten und veröffentlichen dürfen. Entsprechende Regelungen, so Graalmann, fehlten noch in den jetzt vorgelegten Eckpunkten.
Zudem sollten bereits vorhandene Informationen über die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern - allgemein verständlich aufbereitet und unter Berücksichtigung der jeweiligen Struktur einer Klinik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entsprechende Regelungen müssten auch ins Patientenrechtegesetz aufgenommen werden. "Mit unserem AOK-Krankenhausnavigator sind wir auf diese Gebiet Pioniere", erläutert Graalmann, "denn wir stellen die Behandlungsqualität der Häuser auf der Basis der vorhandenen Routinedaten unserer Versicherten zu bestimmten Eingriffen allen Menschen in Deutschland via Internet zur Verfügung". Eine rechtliche Verpflichtung zu Qualitätstransparenz könne hier dem Fortschritt Beine machen.
Zu den elementaren Rechten zählt nach Ansicht der AOK das Recht auf Sicherheit bei Behandlungen. Deshalb sollten Fehlerfrüherkennung und Fehlervermeidung, wie sie bereits von Ärzten, Kliniken und Kassen im Rahmen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit auf freiwilliger Basis gemeinsam erfolgreich eingesetzt werden, ohne Aufpreis zum verpflichtenden Standard in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen werden. Diese unverzichtbare Regelung vermisse die AOK noch in den Eckpunkten. Notwendig sei es auch, die Fehlerkultur zu fördern.
Die AOK begrüße nachdrücklich, dass gemäß den Eckpunkten Opfer von Behandlungsfehlern besser und schneller entschädigt werden sollen. Zu begrüßen sei auch, dass künftig Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen verpflichtend unterstützen sollen. Das ha be die AOK bereits in Ihren Eckpunkten zu einem Patientenrechtegesetz im Jahre 2006 gefordert und sie setze es bereits seit mehr als zehn Jahren für ihre Versicherten in ganz Deutschland um.