Der Grund dafür ist eine Regelung im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass gesetzlich Krankenversicherte in der Apotheke statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Arzneimittels gegen Vorkasse ein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff wählen können. Es sei denn, der Arzt hat den Austausch ausdrücklich verboten.
Diese regelmäßig teuren Mittel müssen die Patienten - so sieht es das Gesetz vor - auf dem Wege der Vorkasse sofort selbst bezahlen und können die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet dann einen Teil der Kosten
"Solche Vorkasse-Medikamente werden für den Patienten teuer", erläutert Udo Barske, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes. "Denn der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass den Krankenkassen durch Vorkasse-Medikamente in der Apotheke keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur den Preis erstatten, den sie für das Medikament hätten zahlen müssen, das der Apotheker eigentlich an sie hätte abgeben müssen. Die Patienten bekommen also nie den ganzen Geldbetrag erstattet, den Sie in der Apotheke vorgestreckt haben, sondern nur einen Teilbetrag."
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, den Patienten ab Januar die Wahlmöglichkeit gegen Vorkasse anzubieten. "Bei Vorkasse zahlen die Patienten drauf und haben zusätzliche Arbeit, weil sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen müssen", sagt der AOK-Sprecher. "Die AOK rät den Patienten allein deshalb von solchen Vorkasse-Medikamenten ausdrücklich ab."
Die Neuregelung sei nicht nur kompliziert und teuer, sondern könne leicht beim Patienten den allerdings falschen Eindruck erwecken, er bekäme durch seine hohe Aufzahlung ein besseres Medikament, so Barske. "Einen medizinischen Zusatznutzen gibt es aber nicht. Die Patienten bezahlen deutlich mehr Geld für ein Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält wie das ursprünglich zur Abgabe vorgesehene Medikament. Die Präparate unterscheiden sich nur äußerlich durch Verpackung, Namen und vor allem den Preis. Nicht selten kommen sie sogar aus derselben Arzneimittelherstellung."
Mehr Informationen zur "Mehrkostenregelung" ab 1. Januar 2011: http://217.110.254.83/...