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Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes: Vertreter der AOK-Versicherten und Beitragszahler für verantwortlichen Umgang mit GKV-Finanzen

(lifePR) (Berlin, )
Die fortdauernde Diskussion um die Rücklagen der Gesetzlichen Krankenversicherung hat den Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes veranlasst, die Bundesregierung mit Nachdruck davor zu warnen, die erreichte Stabilität aufs Spiel zu setzen. Statt die Rücklagen im Gesundheitsfonds mit dem Füllhorn auszuschütten, sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den Krankenkassen für solide Finanzen und eine langfristig sicher finanzierte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung einstehen.

Die aktuelle Schwankungsreserve im Gesundheitsfonds von 9,5 Mrd. Euro macht im Verhältnis zu den Gesamtausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 184 Mrd. Euro weniger als eine Monatsausgabe aus. Die Politik darf nicht den Erpressungsversuchen einzelner Interessengruppen im Gesundheitswesen erliegen, die wie aktuell die DKG eine Notsituation herbeireden, die es weder gibt, noch geben wird. Spielräume für Leistungsversprechen an Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker oder pharmazeutische Unternehmen sind nicht vorhanden.

Die Schere zwischen der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben wird sich in den kommenden Jahren wieder stärker öffnen. Die Rücklagen im Gesundheitsfonds sind daher nicht von Dauer. Die Selbstverwaltungsvertreter der AOK appellieren an die Bundesregierung, nicht in eine reflexartige Finanzpolitik zu verfallen. Die Rücklagen im Gesundheitsfonds dürfen nicht zweckentfremdet werden, sondern müssen als nachhaltige Reserve zur Abfederung künftiger Ausgabensteigerungen bestehen bleiben.

Eine scharfe Absage erteilen die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der AOK auch den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, Krankenkassen zu einer Prämienausschüttung zu zwingen. Krankenkassen sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, Rücklagen von bis zu 2,5 Monatsausgaben aufzubauen. Das würde GKV-weit eine Mindestreserve von 38 Mrd. Euro erfordern. Von dieser Rücklage ist das System noch weit entfernt. Unabhängig davon präferieren Versicherte und Beitragszahler Sicherheit und Stabilität statt kurzfristiger finanzieller Vorteile. Krankenkassen müssen daher weiterhin in Versorgungsqualität und effiziente Leistungsstrukturen investieren können, um ihr Leistungsangebot attraktiv zu gestalten.

Die Finanzhoheit der Krankenkassen obliegt aus guten Gründen denjenigen, die für die Beiträge aufkommen. Krankenkassen stehen im Wettbewerb untereinander und entscheiden selbst, ob sie Prämien ausschütten oder das Versorgungsangebot ausbauen. Wettbewerb, Autonomie der Selbstverwaltung und finanziell solides Wirtschaften der Krankenkassen dürfen nicht durch die gesetzliche Exekutive unterlaufen werden.

Ein Regierungsgutachten hat bestätigt, dass Fehler im Verteilungsmechanismus des Gesundheitsfonds vorhanden sind, indem zu viel Geld für Gesunde und zu wenig Geld für Kranke zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund erzielen einzelne gesetzliche Krankenkassen Überschüsse in ungerechtfertigter Höhe. Statt an einzelne Versichertengruppen durch gesetzlich erzwungene Prämienausschüttungen Geld auszuzahlen, sollten diese Unwuchten im Gesundheitsfonds beseitigt werden.
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