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Bundesweit Rezepte falsch abgerechnet

AOK prüft Umfang und Tragweite

(lifePR) (Berlin, )
Bundesweit dürften mehrere tausend Apotheken Medikamente zu Lasten der AOK abgerechnet haben, die nachweislich nicht auf dem Markt waren. Was an die Patienten stattdessen abgegeben wurde, kann anhand der abgerechneten Rezepte nicht nachvollzogen werden. "Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten", sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes am Freitag (19. August) in Berlin.

Nach Angaben der AOK sind allein im Juni mehr als 30.000 Fälle bekannt geworden, in denen Rezepte mit einem derzeit nicht am Markt befindlichen anderen Medikament bedruckt und abgerechnet wurden. Was Patienten tatsächlich abgegeben wurde, ist bisher nicht bekannt.

Eine akute Gesundheitsgefahr für Patienten besteht laut AOK nicht, wenn es sich bei den tatsächlich abgegebenen Medikamenten um wirkstoffgleiche Medikamente handele, die grundsätzlich austauschbar seien. "Das im einzelnen abgegebene Medikament muss aber insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zwingend auf dem Rezept vermerkt werden", sagte der AOK-Sprecher. "Es kann jetzt in mindestens 30.000 Fällen nicht mehr über die Rezepte zurückverfolgt werden, welcher Patient welches konkrete Medikament erhalten hat. Kommt es zum Beispiel zu einem Arzneimittelrückruf - etwa aufgrund einer gefährlichen Verunreinigung oder Falschdosierung - wäre eine direkte Information der betroffenen Patienten schlichtweg nicht möglich."

Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, auf dem Rezept die Pharmazentralnummer (PZN) des jeweils abgegebenen Medikamentes anzugeben. Bei den mit falscher PZN bedruckten Rezepten geht es deshalb laut AOK vorrangig nicht um die Frage des Abrechnungsbetruges, sondern vor allem um einen relevanten Verstoß gegen die Arzneimittelsicherheit.

"Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich möglicherweise um die Spitze eines Eisberges", sagte der AOK-Sprecher. "Derart falsch abgerechnete Arzneimittel fallen leider im Normalfall nicht auf. Der Stein ist jetzt nur deshalb ins Rollen gekommen, weil das aufgedruckte Medikament nachweislich noch nie am Markt verfügbar war, der Hersteller aber trotzdem Rechnungen für den gesetzlich festgelegten Großhandelsrabatt erhalten hat."

Bei den Fällen aus dem Juni handelt es sich nach Angaben der AOK um den Blutdruck senkenden Wirkstoff Metoprolol.

"Es gibt keine Konstellation, in der eine Apotheke ein anderes Medikament abrechnen darf, als sie tatsächlich abgegeben hat. Gibt die Apotheke ein anderes Medikament ab als sie eigentlich müsste, so muss sie dies auf dem Rezept plausibel begründen", so der AOK-Sprecher. "Aufgrund der massiven Häufung allein bei dem einen Wirkstoff steht zu befürchten, dass eine Vielzahl von Apotheken hier bewusst und systematisch vorgegangen ist. Es liegt nahe, dass betroffene Apotheken daraus einen Nutzen - etwa durch günstigere Einkaufskonditionen oder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, korrekt abrechnenden Apotheken - ziehen. Das kann auch strafrechtliche Relevanz haben." Die AOKs prüfen derzeit, ob auch bei weiteren Wirkstoffen dieses Vorgehen nachgewiesen werden kann.

Weitere Informationen: www.aok-presse.de
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