- Völlig überzogene Honorarforderungen der Ärzte (plus 18 Mrd. Euro) gefährden Vergütungsreform
- Unakzeptable Belastung der Beitragszahler Die Verteilungskämpfe zwischen Haus- und Fachärzten um möglichst große Anteile am von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufgebrachten Honorarkuchen gefährden nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen eine zeitgerechte Verständigung auf die vom Gesetzgeber geforderte Neuordnung der ärztlichen Vergütung.
Haus- und Fachärzte würden sich zur Zeit überbieten mit unrealistischen Honorarforde-rungen, kritisierten die gesetzlichen Krankenkassen. So wollten die Hausärzte eine Versi-chertenpauschale (je Quartal) von 85 Euro durchsetzen; das liegt 70 % über dem geltenden Fallwert.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen forderten daher die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, in die finanzielle Wirklichkeit zurückzukehren. Im Interesse der Patienten, der Beitragszahler und der Ärzte müsse die anstehende Vergütungsreform zügig und mit für alle Seiten tragbaren finanziellen Ergebnissen beschlossen werden.
Die Kassen kritisierten, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung den aktuellen Konflikt zwischen Hausärzten und Fachärzten nicht von der Wurzel her anpacken wolle. Statt die unrealistischen Honorarforderungen der Hausärzte zurückzuweisen, wolle sie durch Verdoppelung der völlig überzogenen Honorarforderungen den Fachärzten vergleichbar unrealistische Honorarsteigerungen zukommen lassen und wolle damit letztendlich die Beitragszahler mit über 18 Milliarden Euro Mehrausgaben für die ambulante ärztliche Vergütung belasten.
Das sei für die gesetzlichen Krankenkassen nicht hinnehmbar, weil es zu untragbaren Mehrbelastungen der Beitragszahler führe, die dafür noch nicht einmal zusätzliche Leistungen erhalten sollten. Auch für den Gesetzgeber seien die Forderungen der Ärzteschaft unakzeptabel. Sie würden bedeuten, dass die große Koalition ab 2009 den bundesweit einheitlichen Beitragssatz um nahezu zwei Beitragssatzpunkte höher festsetzen müsste. Würde Sie darauf verzichten, ergäbe sich ein Wert von nur noch 88 % Finanzierung der Kassenausgaben durch den Fonds und deshalb dann ein rechnerischer Zusatzbeitrag je Mitglied von 30 Euro pro Monat (die gesetzlich definierte Untergrenze des Fonds liegt bei 95 %). Das sei jenseits jeder sozialen, ökonomischen und politischen Verantwortbarkeit.
Die Kassen betonten ihren Willen, die Honorarreform gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die Neuordnung der ärztlichen Vergütung zum 01.01.2009 sei ein zentrales Element des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Erreicht werden solle die Ablösung der bisherigen Budgetierung, die Schaffung einer Gebührenordnung mit festen Preisen und Mengensteuerung, die Übertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und die Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ärzten.
Die Kassen wiesen nachdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber den Bewertungsausschuss beauftragt habe, die umfangreichen und insgesamt sehr komplexen Vorgaben zur Umsetzung der Vergütungsreform zu erarbeiten. Die dabei gesetzten Fristen seien außerordentlich anspruchsvoll. So solle der Beschluss über die Reform des EBM bereits zum 31.10.2007 vorliegen. Sie forderten die Kassenärztliche Bundesvereinigung daher auf, wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzufinden.