IT-Standard für Einzelverträge
Ziel der AOK-Initiative sei es deshalb, einen IT-Standard für das Einbinden von Selektivverträgen in die Arztinformationssysteme zu etablieren, sagte der Vorstandsvorsitzende. "Dadurch werden sich die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Selektivverträge deutlich verringern. Dann lohnt es sich für alle Beteiligten, auch Verträge abzuschließen, die zwar weniger Teilnehmer haben, aber die Qualität der Versorgung verbessern", betonte Reichelt.
Anders als im Bereich der Kollektivverträge gebe es für Selektiverträge bislang keinen technischen Standard für eine Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der Krankenkassen und denen der Leistungserbringer, erläuterte Reichelt. Für die Softwarehersteller lohne es sich wirtschaftlich nicht, jeden Selektivvertrag einzeln in die Praxissoftware zu integrieren. Bislang gebe es deshalb nur einige Sonder- und Insellösungen. "Dies mindert die Effizienz der Verträge deutlich", so der Vorstandschef.
Neuer Geschäftsbereich zur operativen Umsetzung
Zur operativen Umsetzung ihrer Initiative hat die AOK-Gemeinschaft unter dem Dach der AOK Systems GmbH einen eigenen Geschäftsbereich gegründet. Das Team der "gevko - Gesundheit ۰Versorgung۰Kommunikation" besteht aus Entwicklern, Programmierern und Produktmanagern an den Standorten Bonn und Berlin.
Die von der gevko entwickelte Schnittstelle zwischen der Software der Leistungserbringer und den IT-Systemen der Kostenträger soll das Vertragsmanagement durch Standards professionalisieren. "Bisher gab es für fast jeden Vertrag eine zusätzliche Software", erläuterte gevko-Geschäftsbereichsleiter Karsten Knöppler in Berlin. "Wir gehen anders an die Sache heran und ermöglichen es den Softwarehäusern, Funktionen oder Module einmalig zu programmieren. Diese Standards können dann für viele Versorgungsverträge genutzt werden."
Eine direkte Abbildung in der Praxissoftware erleichtere den Ärzten im Alltag zum Beispiel die in einem Einzelvertrag mit der Krankenkasse vereinbarte Patientenverwaltung, das Arzneimittelmanagement, das Abrechnen oder die Dokumentation und Qualitätssicherung.
"Wir stellen den Softwarehäusern die notwendigen Daten im Auftrag der jeweiligen AOK in einem geschützten Internetportal kostenlos zur Verfügung. Die Hersteller können die zwischen Kassen und Ärzten vertraglich vereinbarten Funktionen und Prozesse eigenständig für ihre jeweilige Praxissoftware programmieren. Sie müssen keine fremden Softwareelemente integrieren", so Knöppler. Bevor die Praxissoftware zum Einsatz komme, werde sie von der gevko zertifiziert. Dies entspreche dem Verfahren, wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung für den Bereich der Kollektivverträge als Standard etabliert habe."
Pilotphase in Niedersachsen und in Thüringen
Erprobt wird die gevko-Schnittstelle ab Juli im Rahmen der AOK-Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung in Niedersachsen und in Thüringen. Die Abbildung weiterer Verträge befindet sich in der technischen Umsetzung.
Angebot auch an andere Krankenkassen Wie bei der von der AOK-Systems entwickelten GKV-Branchenlösung oscare® sei auch die gevko-Schnittstelle von vornherein nicht als reine AOK-Lösung geplant, sagte Herbert Reichelt: "Den IT-Standard wollen wir künftig auch anderen Krankenkassen zur Verfügung stellen. Wir wollen keinen Wettbewerb um die beste IT-Infrastruktur, sondern stellen die Technik für einen Wettbewerb um die beste Versorgung zur Verfügung."