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KBV und ABDA fordern kuriose Vorleistungen von der Politik, bevor sie wirtschaftlicher arbeiten wollen

(lifePR) (Berlin, )
Die AOK begrüßt die Initiative der KBV und der ABDA, die Arzneimittelversorgung zu optimieren und dabei zudem Wirtschaftlichkeitspotenziale im Gesundheitswesen zu heben. Allerdings dürfen gesetzlich Krankenversicherte schon heute von den gut bezahlten Ärzten und Apothekern erwarten, dass sie eine leitliniengerechte medizinische und pharmakologische Versorgung sicherstellen. Dass Wechselwirkungen zwischen gleichzeitig eingenommenen Arzneimitteln vermieden werden und der Hausarzt mit dem Patienten eine notwenige Arzneimitteltherapie koordiniert, gehört ebenfalls zu den bereits aktuell vergüteten Leistungen.

"Versicherte dürfen daher bereits heute davon ausgehen, dass sie bei der Medikamenteneinnahme keinen unnötigen Gefahren ausgesetzt werden", so Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die AOK unterstütze die Ärzte im Rahmen von pharmakologischen Beratungen in der Arztpraxis oder in Qualitätszirkeln, damit auf Basis der konkreten Arzneimittelverordnungen eines Arztes die Therapie besprochen und ggf. optimiert werden kann.

Unverständnis äußert die AOK, dass KBV und ABDA der Politik für die angekündigten Maßnahmen Bedingungen stellen und kurioserweise als Vorleistung von der Politik die Aufhebung der Arzneimittelrichtgrößen fordern, bevor sie gegen die auf 2,1 Milliarden Euro jährlich bezifferten Unwirtschaftlichkeiten in der Arzneimittelversorgung angehen wollen.

Derzeit müssen Ärzte überhaupt erst dann mit einer Prüfung ihrer Arzneimittelverordnungen rechnen, wenn ihre Verordnungen um 25% über dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe liegen. Und selbst dann führt dies noch nicht zu einem Regress, wenn Praxisbesonderheiten wie beispielsweise die Versorgung von vielen Diabetikern, die Ursache der vermehrten Arzneimittelverordnungen sind. Dazu Herbert Reichelt:

"Wieso fordern ABDA und KBV die Aufhebung solcher Regelungen, wo doch Ihre Initiative ausdrücklich für sich in Anspruch nimmt, zu noch wirtschaftlicherer Arzneimittelverordnung zu führen? Wenn ich zusage, künftig nicht schneller als 100 km/h zu fahren, ist doch deshalb nicht die Aufhebung einer bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 140 km/h erforderlich. Und es wirkt einigermaßen kurios, wenn ich behaupte, dass ich erst dann 100 km/h fahren kann, wenn der Gesetzgeber die Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h beseitigt."

Herbert Reichelt weiter: "Aber auch die fortgesetzte verfälschende Darstellung der Wirkung von Arzneimittel- Rabattverträgen durch KBV und ABDA wird durch rituelle Wiederholungen nicht richtiger: Gerade die Arzneimittel- Rabattverträge der AOK sorgen dafür, dass ein Patient mit einer Dauermedikation die dafür benötigten Wirkstoffe während der Laufzeit der Rabattverträge - also für mindestens zwei Jahre - immer vom gleichen Hersteller und unter dem gleichen Produktnamen bekommt. Bei Generika ohne Rabattverträge ist der Apotheker dagegen gesetzlich verpflichtet, immer eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben.

Da Hersteller oft ihre Preise ändern, kann das für chronisch kranke Patienten bedeuten, dass mehrmals im Jahr die Hersteller und Namen ihrer Arzneimittel wechseln. Es ist also falsch, wenn hier behauptet wird, dass es unter den Rabattverträgen beim Patienten zu weniger Einnahmetreue ("Compliance") bei Arzneimitteln käme. Die Rabattverträge der AOK schaffen vielmehr umgekehrt die Voraussetzungen für eine verbesserte Kontinuität in der Medikation."
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