Grundlage dafür ist die geänderte Impfverordnung (ImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums. Diese ermächtigt die obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen für die Information der Versicherten heranzuziehen. Das Land Niedersachsen wird voraussichtlich bis Ende nächster Woche von dieser Option Gebrauch machen.
Die AOK Niedersachsen wird dann zügig diejenigen Versicherten anschreiben, die aufgrund einer festgelegten Diagnose zu den Prioritätsgruppen für die Corona-Impfung gehören. Dafür werden die medizinischen Abrechnungsdaten der Versicherten ab dem 1. Juli 2019 auf der Basis bundesweit einheitlicher Kriterien herangezogen. Erhält ein Versicherter ein Informationsschreiben, so gilt dieses wie ein ärztliches Zeugnis für eine bevorzugte Impfung und muss erst bei der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden.
Wer keinen Nachweis erhält, aber gesundheitsbedingt Anspruch auf eine priorisierte Impfung hat, kann sich dies ausschließlich bei seinem Arzt oder seiner Ärztin bescheinigen lassen. Die AOK Niedersachsen als gesetzliche Krankenkasse darf darüber hinaus leider keine individuellen Atteste erstellen. Über den aktuellen Stand der Versandaktion wird auf aok.de fortlaufend berichtet.
Informationen und Terminbuchung unter:
https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public
Die Impftermine werden zudem weiterhin über die Impf-Hotline 0800 9988 665 vergeben.