Statt mit viel Aufwand neue Erhebungen anzustrengen, müssten vorhandene Daten besser genutzt und verknüpft werden. Krankenkassen sind im Umgang mit Gesundheitsdaten vertraut und verarbeiten sie schon heute unter höchsten Datenschutz-Vorkehrungen. Daher können die Krankenkassen bei der Bewertung der Pandemie und in der Forschung unterstützen. Die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung wäre, die Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen zügig um Impfdaten zu ergänzen und so anonyme Auswertungen zu ermöglichen.
Zur Umsetzung müsste der Gesetzgeber unter anderem die Impfverordnung anpassen und den Krankenkassen eine entsprechende Aufgabe zuweisen. Dies kann auch unabhängig von der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht erfolgen. „Wichtig ist, dass man mit diesem integrativen Schritt startet. Nur so können wir den Rückstand zu anderen Ländern wie Israel oder Dänemark aufholen“, so Peter.
Plattform hierzu muss die Telematik-Infrastruktur, das datensichere Internet des Gesundheitswesens, sein. Hier werden perspektivisch alle Akteure, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und auf freiwilliger Basis auch die Gesundheitsämter, angeschlossen.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur allgemeinen Impflicht sieht eine Verknüpfung von Impf- und Routinedaten nicht vor. Stattdessen zielt er auf eine isolierte Erhebung der Impfdaten durch die Krankenkassen, die nur zur Kontrolle und Überwachung dienen soll. AOK-Chef Peter: „Wir haben ein Vertrauensverhältnis zu unseren Versicherten. Unser Auftrag ist es, sie zu informieren, aufzuklären und sie in allen Gesundheitsfragen zu beraten – auch rund um die Pandemie.“ Die Überwachung einer möglichen Impfpflicht sei allein staatliche Aufgabe und könnte, ähnlich wie bei 3-G-Überprüfungen, durch stichprobenartige Kontrollen erfolgen.
Der Vorstandvorsitzende der AOK Niedersachsen: „Wir stehen für die erforderlichen digitalen Umsetzungsschritte als Krankenkasse zur Verfügung.“