Der Betrieb einer Onlineapotheke ist in Deutschland eindeutig geregelt. Ausschließlich Apotheker dürfen sie in Deutschland gründen und betreiben. Voraussetzung ist, dass diese eine „normale“ Vor-Ort-Apotheke (Präsenz-Apotheke) besitzen. Versandapotheken sind – wie jede andere stationäre Apotheke – gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden durch pharmazeutische Fachkräfte zu beraten. Durch eine Bestellhistorie, die zuvor bezogene Arzneimittel jedes Kunden anzeigt, kennen Apotheker in Onlineapotheken ihre Käufer ganz genau. So erkennen sie sofort Wechselwirkungen mit kurz zuvor bestellten Medikamenten. Im persönlichen Gespräch weisen sie die Kunden dann darauf hin und besprechen die Alternativen – ein Nutzen, den kaum eine Präsenz-Apotheke bietet.
„Insbesondere Menschen mit planbarem Arzneimittelbedarf profitieren von den günstigen Preisen. Zudem sind die Kunden nicht von Ladenöffnungszeiten abhängig, sparen sich den Weg zur Apotheke und wählen bequem von zu Hause aus ihre Medikamente sowie Gesundheitsartikel aus. Die Lieferung an eine Wunsch-Adresse ist nicht nur für Berufstätige praktisch“, sagt Konstantin Primbas, Inhaber der Versandapotheke APONEO. Er empfiehlt den Verbrauchern, beim Einkauf im Internet auf Kennzeichen wie das DIMDI-Siegel zu achten.
Die Produktvielfalt des Wohlfühl- und Gesundheitskaufhauses APONEO mit Sitz in Berlin ist mit über 140.000 Artikeln groß. Sie reicht von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten, über Babynahrung, Blutdruckmessgeräten, Reformhausartikeln, Gewürzen und Tees bis hin zu Kosmetika, Erotik- und Wellnessartikeln.