Die Diskussion um die EU-Zulassung von Stevia in Lebensmitteln zog sich über Jahre hin. Präparate aus der Steviapflanze konnten zwar erworben werden, doch waren ihre Extrakte für Lebensmittel nicht zugelassen. In der Schweiz sind sie dagegen bereits seit 2010 erlaubt und werden vorrangig in Diätprodukten verwendet.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab 2010 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Stevia und extrahierten Steviolglykosiden in bestimmten Lebensmitteln. Stevia süßt demnach etwa 300mal stärker als Zucker, ist kalorienfrei, unbedenklich für die Gesundheit und verursacht keine Karies. Nach langen Verhandlungen erfolgte nun auch in der Europäischen Union zum 2. Dezember 2011 die Zulassung von Steviolglykoside mit einem Reinheitsgehalt von mind. 95 Prozent als Lebensmittelzusatzstoff. Sie sind unter der E-Nummer 960 deklariert und dürfen in bestimmten Mengen hauptsächlich in brennwertverminderten sowie zuckerreduzierten Lebensmitteln eingesetzt werden.