Fast jeder hat sich schon mal über eine von der Versicherung abgelehnte Regulierung eines Schadens geärgert. In den komplex formulierten Versicherungsbedingungen hatte der Versicherer unter anderem genau diesen speziellen Schadensfall nicht in die Abdeckung mit einbezogen. Solch ein 'Zwischenfall' dürfte bei einer Allgefahrenversicherung eher selten auftreten, da sie - wie der Name schon sagt - den Ansatz hat möglichst alle Risiken abzudecken. Deshalb erübrigt sich in der Regel eine detaillierte Formulierung der Risikoabdeckung im Vertrag. Aufgeführt im Vertrag werden nur die wenigen speziell definierten Ausnahmefälle.
Der erste Entwurf einer All-Risk-Versicherung stammt offensichtlich aus dem angloamerikanischen Sprachraum. In Deutschland werden Allgefahren-Versicherungen verwendet bei:
- Sachversicherung für Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte bzw. Geschäftsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Kunst
- Valoren (Schmuck, Wertsachen)
- Hochwertiger Hausrat
- Technische Versicherung (Elektronikversicherung, Elektronik Betriebsunterbrechung, Maschinenversicherung, Maschinen Betriebsunterbrechung, Montageversicherung, Montage Betriebsunterbrechung)
Auch den Sparten Transport sowie Betriebs- und Produkthaftpflicht liegt die Systematik der Allgefahrendeckung zugrunde.
Risiken erfordern genaue Analysen, um vernünftig beherrscht werden zu können
Ein Risiko ist die kalkulierte Prognose eines möglichen Schadens bzw. Verlustes im negativen Fall (Gefahr). Es ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines negativen Ereignisses (mathematisch) oder die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines negativen Ereignisses multipliziert mit dem finanziellen Ausmaß (BWL). In der Umgangssprache erscheint "Risiko" oft gleich bedeutend mit Gefahr ('gefühlte Gefahr'). Oft gibt es mehrere Risiken gleichzeitig, und ein Problem bei der Bewertung eines Risikos ist, dass es sich nicht nur um ein mögliches Ereignis handelt. Andererseits besteht auch die Tendenz, wesentliche Risiken zu vernachlässigen und nur das nächstliegende zu betrachten. Ist das Risiko so klein, dass es als vernachlässigbar und damit akzeptierbar betrachtet wird, so wird es oft "Restrisiko" genannt. Fehleinschätzungen von Risiken können jedoch immer auch zu sehr negativen Folgen (Katastrophen) führen.
Auch wenn man Risiken trotz des Einsatzes modernster Technik und aller gebotenen Vorsicht nicht ausschließen kann - man kann ihnen entgegentreten. Im Gegensatz zu Situationen mit nicht erfassbaren Unsicherheiten ist das Eintreten eines Risikofalls für Apotheken kalkulierbar. Die Spezialisten der Basler Versicherungsgruppe haben mit den Kennzahlen über Schadensarten, Schadenshäufigkeiten und Schadenshöhen das Risiko-Szenario "Apotheke" wissenschaftlich analysiert, um es realistisch einschätzen zu können. Das Ergebnis sind Versicherungs-Konzepte wie die PharmaRisk-Police, die klare Prioritäten setzen und Doppel- oder Überversicherung genauso vermeiden, wie sie Unterversicherung ausschließen.
Die sorgsame Analyse der Risiken schließt wirklichkeitsfremde Katastrophen- Szenarios aus, die den Blick auf die Realität verstellen und zu einer Vielzahl von Versicherungsverträgen führen würden. Und deren Kosten dann in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Betriebsergebnis ständen. PharmaRisk enthält zum Beispiel die Pflichtabsicherungen wie Produkthaftpflicht gemäß Arzneimittelgesetz oder - wenn vorhanden - für den Versandhandel, wichtige weitere Elemente für den Apotheker wie die Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Sachversicherungen für Ware und Einrichtung (Feuer, Einbruch, Vandalismus, Glas, Elektronik, EDV) oder Rechtsschutz, Betriebliche Unfallversicherung und eine Reihe weiterer. PharmaRisk ist eine umfassende Risikoabdeckung in der Apotheke mit einem Versicherungsvertrag, einem Ansprechpartner und einem Versicherungsbeitrag. Der Jahres-Nettoumsatz der Apotheke bildet als Versicherungssumme die Grundlage des Beitrages und ist somit einfach zu ermitteln (auch online mit dem Beitragsrechner auf www.pharmarisk.de/... ).
Die wirtschaftliche Bedeutung einer gut strukturierten und vollständigen Risikoabdeckung zeigt sich auch im täglichen Geschäftsverkehr. Kredit- und Leasinggeber verlangen alle Formen der Apotheken-Sachversicherungen oder Auftraggeber lassen sich Berufshaftpflicht-Versicherungen teilweise sogar in vorgegebenem Umfang nachweisen. Unabhängig davon sorgt eine Absicherung im Falle des Falles dafür, dass der Apothekenbetrieb weitergeführt kann. Und befriedigte Haftpflichtansprüche helfen, dass Kundenbeziehungen trotz eines verschuldeten Missgeschicks erhalten bleiben.
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