Um einer drohenden Mangelversorgung der Patienten auf dem Lande vorzubeugen, fordert Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, einen gemeinschaftlichen Versorgungsauftrag aller Beteiligten jenseits der reinen Produktion und Abgabe der Arzneimittel. Dazu erwartet er konkrete Vorschläge der Apotheker zum Beispiel beim Versorgungsmanagement. Ein derartiger Zuwachs der Aufgaben ist unweigerlich mit einer Neustrukturierung der Geschäftsprozesse verbunden, was sich nur mit einer wachsenden technischen Infrastruktur bewältigen lässt. Die Bedeutung der Technik wird somit weiter zunehmen. Eine Absicherung für den Risikofall ist deshalb unerlässlich und zwar nicht nur um die reinen Sachsubstanzschäden zu ersetzen, sondern auch um Folgekosten durch z.B. Einkommens- /Betriebsunterbrechung, Leihgeräte, etc. auszugleichen.
Dabei gibt es prinzipiell zwei Absicherungsvarianten. Im ersten Fall wird in einer Einzelversicherung für jedes Gerät in der Police genau dokumentiert, was diese Absicherung des Gerätes/der Anlage exakt abdeckt. Neben der Elektronikversicherung als Basisschutz ist dabei zu überlegen, ob weitere Absicherungen notwendig sind, wie z.B. eine Mehrkosten- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung für etwaige Folgekosten, eine Datenträger- oder eine Softwareversicherung für Datenverluste, etc.
Die zweite Variante ist eine Allgefahrenversicherung wie die PharmaRisk-Police der ApoRisk (www.aporisk.de). Wie der Name 'Allgefahren' schon sagt, bezieht sich der Versicherungsschutz grundsätzlich auf nahezu alle Gefahren, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Sachschäden führen, sofern sie im Rahmen der Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Mit dieser Allgefahren-Versicherung hat der Apotheker bis zur Höhe der Versicherungssumme, die sich aus dem Jahresnettoumsatz bestimmt, die technische und kaufmännische Apothekeneinrichtung mit allem Zubehör inklusive der Vorräte abgesichert. Das sind z.B.:
- elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte
- Anlagen und Geräte der Sicherungs-, Melde-, Informations-, Kommunikations-, Büro-, und Medizintechnik
- Datenträger, soweit sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind
- Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind
- Daten (maschinenlesbare Informationen), z.B. Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien/Datenbanken, Daten aus serienmäßig hergestellten Standardprogrammen, Daten aus individuell hergestellten betriebsfertigen Programmen.
In den Versicherungsschutz eingebunden sind zum Beispiel auch alle Arzneimittel und andere verderblichen Güter im Kühlschrank, was in Deutschland üblicherweise kaum mitversichert ist. Das ist sinnvoll, denn dort können sich leicht Werte von mehreren tausend Euro ansammeln. Bei einem technischen Defekt, aber auch bei einem Bedienungsfehler und allen anderen erdenklichen Gefahrenursachen ist generell der Warenverderb abgesichert. Das bezieht sich sogar auch auf alle betriebsbedingten Transporte mit betriebseigenen bzw. gemieteten Kraftfahrzeugen. Die Gefahren und Schadensursachen sind vielfältig: Brand, Blitzschlag, Explosionen, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Erdbeben, etc. Für elektrotechnische und elektronische Geräte interessant: Entschädigung wird auch geleistet bei Ungeschicklichkeit/ Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Überspannung oder Induktion, Implosion, oder Sabotage und höherer Gewalt.
Zum Umfang dieser Allgefahren - Apothekenversicherung gehört außerdem im Rahmen der Versicherungssumme für die Sachsubstanz der Ertragsausfall bei einer Betriebsunterbrechung. Das ist für jeden Apotheker eine unabdingbare Absicherung, will er den Fortbestand des Geschäftsbetriebes bei einem einschneidenden Schaden nicht gefährden. Die Betriebsunterbrechungsabsicherung erfasst z.B. auch die Folgen von Schäden an Urkunden, Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magnetbändern, Magnetplatten oder sonstigen Datenträgern. Detaillierte Informationen unter PharmaRisk.
Neben der Sachsubstanz ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der PharmaRisk-Police die Absicherung gegenüber Haftungsansprüchen Dritter. Denn selbst der kleinste Betrieb unterliegt der Gefahr, wegen Schadenersatzforderungen in Anspruch genommen zu werden. Betriebs- und Produkthaftpflicht sind mit einer Deckungssumme von 10 Mill. enthalten.
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