Laut einer Umfrage des Branchenportals Apotheke adhoc lassen sich 77 Prozent der Apothekenleiter im Urlaubsfall durch Mitarbeiter ersetzen, 11 Prozent engagieren bereits einen externen Apotheker und 12 Prozent halten sich beide Möglichkeiten offen. Für die Vertretung durch externe Fachleute werden heute verstärkt Zeitarbeitsfirmen genutzt, die ausschließlich Apotheker und PTA vermitteln. Eine professionelle Vertretungslösung des Apothekers ist aber nicht nur in Urlaubszeiten angebracht, sondern auch bei längerem Ausfall durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit.
Eine fachlich einwandfreie Vertretung ist speziell auch dann wichtig, wenn eine längere Krankheitsphase in eine Berufsunfähigkeit mündet. In dem Fall ist oft nicht sofort klar, ob der Verkauf des Geschäfts die optimale Lösung ist und wie die Apothekennachfolge konkret geregelt werden soll. Mit einer professionellen Vertretungslösung können alle Probleme für den Fortbestand des Unternehmens, die durch eine Berufsunfähigkeit ausgelöst werden, in Ruhe geregelt werden.
Dass eine Berufsunfähigkeit bei Apothekern gar nicht so selten auftritt, zeigen die Statistiken. Immerhin jeder fünfte selbstständige und jeder vierte angestellte Apotheker scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. Dabei sind nicht nur Unfall, sondern häufig auch Krankheiten der Grund für die Berufsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung allein reicht zur kompletten Vorsorge auch deshalb nicht aus, weil sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Leistungen erbringt.
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Der Versicherungsfall tritt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit ein. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin in einem anderen Berufsfeld tätig werden, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Berufsunfähigkeitsrente nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Das ist bei Apothekern noch anders geregelt. Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der gesetzlichen berufsständigen Apothekerversorgung. Der Versicherungsfall dieser BU-Rente ist laut Auskunft der Bayerischen Versorgungskammer allerdings an zwei Voraussetzungen geknüpft. Das ist zum einen die "vollständige" Berufsunfähigkeit. Zusätzlich tritt der Leistungsfall erst dann ein, wenn auch keine 2-3 Stunden dauernde Tätigkeit im Rahmen der berufsspezifischen Aufgaben 'zumutbar' ist.
Der Apotheker benötigt im Falle der Selbstständigkeit aber schon bei einer Teilarbeitsunfähigkeit eine fachlich qualifizierte Vertretungslösung, die finanziert werden will oder er braucht als Angestellter einen Ausgleich für den Verdienstausfall. Der Finanzdienstleister ApoRisk GmbH (www.apotheker-versicherung.com) hat sich dieses Problems angenommen und zusammen mit der Deutschen Ärzteversicherung eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entwickelt, die 'Golden BU(Z)'. Sie schützt den Apotheker vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit, in dem der Geschäftsbetrieb der Apotheke reibungslos fortgeführt werden kann oder auch der Lebensstandard gesichert wird. Ihre Hauptmerkmale sind:
- volle Leistungen bei Krankheit und Unfall schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
- volle Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit bereits bei Pflegestufe 1
- keine Verweisung auf andere Berufe
- sofortige Rentenzahlung bei voraussichtlich mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit
- individueller Versicherungsschutz durch frei wählbare Versicherungs- und Leistungsdauer, etc.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Golden BU(Z) als ein Gruppenversicherungstarif speziell für Apotheker angelegt ist. Eine Gruppenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der eine Vielzahl von Personen umfasst, die die gleichen Merkmale aufweisen. Das reduziert beim Versicherer die Kosten, die dem Versicherten zugute kommen. Zusätzlich gibt es eine Reihe weiterer Pluspunkte. Bei der Golden BU(Z) sind das zum Beispiel:
- Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
- Keine Wartezeiten (sofortiger Versicherungsschutz)
- und die gleichen guten Bedingungen gelten auch für Familienangehörige Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit:
http://www.aporisk.de/...
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