Beim Kauf in der Apotheke könne in einem persönlichen Gespräch auf die schädlichen Wirkungen der Medikamente hingewiesen werden, hieß es von Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Den Gefahren im Umgang mit Arzneimitteln könne so besser vorgebeugt werden, als es beim Versand möglich sei.Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, begrüßte zwar den nachdrücklichen Hinweis des Landesamtes, kritisiert aber die unterschiedlichen Regelungen beim Internethandel mit Arzneimitteln für Tiere und Menschen. „Es stellt sich die Frage, warum Tiere besser geschützt werden als Menschen.
Was für Tiere gilt, sollte doch eigentlich auch für uns selbstverständlich sein.“ Für Humanarzneimittel gelten diese Sicherheitsbedenken offenbar nicht, da der Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln über das Internet erlaubt ist. „Zudem häufen sich die Meldungen von gefälschten Arzneimitteln, die über das Internet versendet werden. Die Sicherheit von Arzneimitteln und der Schutz der Verbraucher kann auf diese Weise nicht mehr gewährleistet werden.“
In diesem Zusammenhang verwies der Präsident der Apothekerkammer auf die Initiative von NRWGesundheitsminister Karl-Josef Laumann, sich für ein Verbot des Internethandels von rezeptpflichtigen Arzneimitteln einzusetzen.