Die staatliche Unterstützung zur privaten Altersvorsorge wird 2008 weiter verstärkt. So steigt die Grundzulage bei der Riester-Rente von 114 auf 154 Euro pro Jahr; die Kinderzulage steigt sogar von 138 auf 185 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist jedoch, dass die in 2008 geltende Höchstgrenze von 4 % des Bruttogehaltes – maximal jedoch 2.100,00 € - eingezahlt wird. Auch die Rürup-Rente wird stärker gefördert: Beiträge zu so genannten Basis-Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der Steueranteil steigt von 64 Prozent der Einzahlungen im Jahr 2007 auf 66 Prozent im Jahr 2008. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Die betriebliche Altersvorsorge fördert der Staat durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2008 bleiben nach Auskunft der ARAG Experten Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Sozialversicherung
In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung auf 5.300 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern sinkt sie hingegen um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von bislang 42.750 um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst; dies entspricht 3.600 Euro im Monat. Neben der Beitragsbemessungsgrenze weisen ARAG Experten auch auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze hin. Diese bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2008 um 450 Euro auf bundesweit 48.150 Euro. Dies entspricht einem Bruttomonatslohn von 4.012,50 Euro.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt laut ARAG Experten 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Das bedeutet zum Beispiel für einen Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro Monatsgehalt eine Einkommensverbesserung von 135 Euro pro Jahr.
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
Mehr Geld für Helfer! Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland zugestimmt. Eine wichtige Neuerung darin ist die Anhebung des Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 erhöht sich die so genannte Übungsleiterpauschale um 252 Euro. Somit werden Aufwandsentschädigungen, etwa für Übungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, bis zu einem Betrag von 2.100 Euro jährlich steuerlich freigestellt.
Bafög – erst ab Wintersemester
Ab 1. Oktober 2008 erhalten Schüler und Studenten zehn Prozent mehr Ausbildungsförderung. Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, können dadurch künftig monatlich bis zu 643 Euro einschließlich Wohngeld an Bafög-Mitteln erhalten, Schüler etwas weniger. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber außerdem eine bessere Unterstützung für studentische Eltern beschlossen hat. Sie erhalten künftig einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 113 Euro zusätzlich zum Bafög-Bedarfssatz.