Betreuungskosten!
Arbeitende Eltern können bis 6.000 Euro Betreuungsgeld pro Kind geltend machen. Voraussetzung ist, dass dieses unter 14 Jahre alt ist. Zwei Drittel der Betreuungskosten zieht das Finanzamt wie Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Sollte die Obergrenze bereits erreicht sein, raten ARAG Experten zu prüfen, ob weitere Rechnungen erst im Januar bezahlt werden können, um auch für 2009 entsprechende Betreuungskosten geltend machen zu können.
Kindergeld sichern!
Sofern das Kind bereits eigenes Geld verdient, müssen die Einkünfte und Bezüge unter 7.680 ¤ bleiben, damit das Kindergeld nicht gestrichen wird. Die Behörde kann Kindergeld im Übrigen auch rückwirkend für das ganze Jahr streichen. Der Tipp der ARAG Experten: Kontrollieren, ob die Einkommensgrenze schon erreicht wurde; möglicherweise lassen sich die Werbungskosten des Kindes durch Anschaffung von z.B: Fachbüchern noch steigern und das steuerpflichtige Einkommen des Kindes somit senken.
Höhere Werbungskosten
Durch höhere Werbungskosten kann das eigene zu versteuernde Einkommen gesenkt werden. Vom Finanzamt werden 920 Euro pauschal in Ansatz gebracht. Durch z.B. Fahrtkosten kann dieser Betrag überschritten und damit die Steuerlast verringert werden.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel wie Notebooks, Schreibtische und Fachbücher können ebenfalls in Ansatz gebracht werden, so die ARAG Experten. Wichtig ist daher die Entscheidung, ob ein Kauf dieses Jahr oder nächstes Jahr sinnvoller ist.
Berufliche Weiterbildung
Auch die Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden laut ARAG Experten als Werbungskosten anerkannt, wenn sie für den jetzigen oder einen neuen Job erforderlich ist. Nicht nur die Kosten des Kurses selbst, sondern auch Fahrt - und Übernachtungskosten können in Ansatz gebracht werden.
Werbungskosten für Kapitalanlagen
Werbungskosten für Kapitalanlagen z.B. Depotgebühren, Fahrtkosten zur Hautversammlung, Bankgebühren etc. können laut ARAG in 2008 zum letzten Mal geltend gemacht werden. Zu beachten ist dabei, dass diese Kosten vom Fiskus halbiert werden, da auch die Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern sind.
Spenden
Auch wer Geld spendet, spart! Spenden werden in einer Höhe bis zu 20 Prozent der Einkünfte vom Finanzamt anerkannt. Wichtig dabei ist laut ARAG Experten, dass die Spenden ausreichend belegt werden.
Börsenverluste
Börsenverluste können mit den Gewinnen verrechnet werden, wenn die Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wurden. Liegt der Gewinn unterhalb 600,00 Euro ist dieser laut ARAG steuerfrei.
Wohnungsrenovierung
Kosten für eine Wohnungsrenovierung können steuerlich geltend gemacht werden. Maximal 600 Euro für Arbeiten des Handwerkers werden anerkannt. ARAG Experten raten aber dazu, die Rechnungsbeträge unbedingt zu überweisen, denn Barzahlungen gelten nicht!
Erbschaftssteuer
Auch für Erben kann man laut ARAG Experten schon sparen: Wenn die neue Erbschaftssteuer Anfang nächsten Jahres eingeführt wird, werden nämlich die Steuersätze bei vererbten Immobilien insbesondere für entfernte Verwandte oder nichtverwandte Erben deutlich höher. Dies lässt sich umgehen, indem man noch dieses Jahr die Immobilie überträgt.