Wenn mobile Navis den Besitzer wechseln
Mobile Navigationsgeräte kann man ohne große Umstände mitnehmen. Dieser Umstand macht es Dieben zwar leicht aber dem Besitzer auch, sich vor Langfingern zu schützen. Wer allerdings sein Navi über Nacht gut sichtbar in der Halterung an der Windschutzscheibe seines Wagens lässt, handelt nach Auskunft der ARAG Experten grob fahrlässig. In einem konkreten Fall musste die Teilkaskoversicherung des bestohlenen Fahrzeughalters nicht zahlen. Auch der Umstand, dass der Wagen über Nacht auf einem Privatgrundstück geparkt war und der Fahrer schlichtweg vergessen hatte das Gerät herauszunehmen, konnte die Richter nicht umstimmen (LG Hannover, Az.: 8 S 17/06).
Lernen, wo andere Urlaub machen
Wer eine Bildungsreise ins Ausland unternimmt, kann die Kosten laut ARAG Experten unter Umständen von der Steuer absetzen. Eine Teamassistentin, die einen Spanisch-Intensivkurs in Andalusien machte, durfte nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg nicht nur die Gebühren für den Unterricht sondern auch Flug, Unterkunft und Verpflegung absetzen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Frau im Beruf auf Spanisch Telefonate führen und Briefe verfassen müsse. Daher bestand ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Sprachkurs und der beruflichen Tätigkeit. Darüber hinaus dauerte der Intensivkurs fünf Stunden täglich; private Interessen hätten daher nur untergeordnete Bedeutung (FG Hamburg, Az.: 2 K 25/06).