Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 417794

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Ehegattensplitting auch für Lebenspartner

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erneut die Rechte von eingetragenen Lebenspartnern gestärkt. Laut einem viel beachteten Beschluss vom 7. Mai 2013 ist die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim sogenannten Ehegattensplitting verfassungswidrig (Az.: 2 BvR 909/06, 1981/06 und 288/07). Das Splittingverfahren kam bisher nur Ehegatten zugute, weil nur sie nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) die Möglichkeit haben, eine Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer zu wählen. Diese Regelungen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), so das BVerfG in seiner Entscheidung, soweit sie eingetragenen Lebenspartner diese Wahlmöglichkeit nicht eröffnen. ARAG Experten sagen, wie es zu dem Urteil kam.

Verfassungsbeschwerde!

In den drei Fällen, über die das Gericht entschied, hatten die Beschwerdeführer nach ihrer Verpartnerung für die Jahre 2001 und 2002 beim Finanzamt eine Zusammenveranlagung beantragt. Das Finanzamt veranlagte sie jedoch einzeln. Nachdem ihre Klagen gegen diese Entscheidung selbst vor dem Bundesfinanzhof erfolglos blieben, legten sie Verfassungsbeschwerde ein.

Begründung!

Mit Erfolg: Die obersten deutschen Verfassungsrichter argumentierten, dass es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung durch das EStG fehle. Sie könne insbesondere nicht mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt werden. Denn der Gesetzgeber habe die eingetragene Lebenspartnerschaft wie die Ehe als institutionalisierte Verantwortungsgemeinschaft verbindlich geregelt. Und auch der Zweck des Splittingverfahrens widerspreche nicht der Anwendung auf Lebenspartnerschaften: Das Splitting basiere auf dem zivilrechtlichen Grundgedanken der Ehe als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs. Die Lebenspartnerschaft sei aber vom Gesetzgeber in gleicher Weise als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft ausgestaltet worden.

Neufassungen gelten rückwirkend!

Das BVerfG gab dem Gesetzgeber auf, die Verfassungswidrigkeit rückwirkend ab dem 1. August 2001 durch eine Änderung der entsprechenden Vorschriften zu beseitigen. Bis dahin finden die bestehenden Regelungen auch auf eingetragene Lebenspartner Anwendung.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.