Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 176121

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Eine Seefahrt, die ist lustig

(lifePR) (Düsseldorf, )
Für den Fall, dass die Seefahrt jedoch einmal nicht so lustig und schön verlaufen ist, wie in dem Volkslied versprochen, hat das Europäische Parlament am 06. Juli 2010 neue Regelungen für Fahrgäste im Schiffsverkehr beschlossen. Davon die EU-Bürger ab dem Jahre 2012 profitieren; ausgenommen sind Flussfähren, historische Schiffe und solche mit weniger als 12 Passagieren. Damit werden nach den Neuregelungen für Bahn- und Flugreisende auch die Rechte von Passagieren auf anderen Reisewegen gestärkt. ARAG Experten nennen die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

- Bei Verspätungen der Abfahrt um mehr als 90 Minuten haben die Fahrgäste Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises in voller Höhe sowie Rücktransport an den Heimatort oder Beförderung zum Reiseziel auf andere Weise. Der Reiseanbieter muss zudem für eine kleine Mahlzeit und Getränke sorgen und bis zu 3 Übernachtungen für höchstens 80 Euro bezahlen, wenn das Schiff verspätet abfährt.

- Bei Verspätung des Schiffes am Zielort ist ein Teil des Fahrpreises zu erstatten, wenn diese nicht durch schlechtes Wetter oder außergewöhnliche Ereignisse bedingt war.

- Den Fahrpreis mit Gutscheinen zu erstatten, ist nur mit Einverständnis des Fahrgastes möglich.

- Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen die Reisen nicht mehr verweigert werden. Der Reiseveranstalter muss allerdings bis 48 Stunden vor Reisebeginn über etwaige Handicaps von Mitreisenden informiert werden, damit alle notwendigen Hilfen bereitstehen können.

- Bei Gepäckverlust oder Beschädigung soll eine Entschädigung von bis zu 1.800 Euro möglich sein.

- Bei Unfällen haften die Reiseunternehmen uneingeschränkt für Verletzungen und Todesfälle.

Auch für Busreisende ist eine Verbesserung geplant. Beispielsweise soll hier bei verspäteter Abfahrt von mehr als 2 Stunden Rückerstattung des Reisepreises oder Beförderung zum Ziel auf andere Weise verlangt werden können. Ist letzteres nicht möglich ist vorgesehen, dass der Reisende Anspruch auf 50 Prozent des Reisepreises zusätzlich zu der Fahrpreisrückerstattung hat, erläutern ARAG Experten. Auch bei verspäteter Ankunft soll ein Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises, gestaffelt nach dem Grad der Verspätung, bestehen. Die Abstimmung über die Fahrgastrechte-Regelung im Busverkehr steht jedoch noch aus.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.