Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 387609

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Forderung aus Mietverhältnis ist Nachlassverbindlichkeit

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wird nach dem Tod eines Mieters das Mietverhältnis innerhalb der im BGB bestimmten Frist beendet, sind auch die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen reine Nachlassverbindlichkeiten. In dem konkreten Fall war der Vater der Beklagten Mieter einer Wohnung und starb im Oktober 2008. Der Kläger macht gegen die Beklagte als Erbin ihres Vaters Ansprüche aus dem zum Januar 2009 beendeten Mietverhältnis geltend. Er verlangt Zahlung der Miete für die Monate November 2008 bis Januar 2009 sowie Schadensersatz wegen unvollständiger Räumung, nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und Beschädigung der Mietsache. Nach Auffassung des BGH ist die Klage unbegründet. Jedenfalls, wenn nach dem Tod eines Mieters das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 S. 2 BGB bestimmten Frist beendet wird. Dies hat laut ARAG zur Folge, dass der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken kann und nicht darüber hinaus mit seinem Eigenvermögen haftet (BGH, AZ: VIII ZR 68/12).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.