Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 111956

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Kurzarbeit - Wann kann der Chef sie anordnen?

In Krisenzeiten kann Kurzarbeit angeordnet werden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann zu diesen Maßnahmen die Anordnung von Kurzarbeit gehören. Droht keine unmittelbare Massenentlassung, gibt das Gesetz dem Arbeitgeber kein Recht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von sich aus Kurzarbeit anzuordnen. Er braucht für diese Maßnahme eine besondere rechtliche Grundlage. Im Regelfall ist dies ein Tarifvertrag, der unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglicht. Ohne tarifvertragliche Regelung kann in Unternehmen mit Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage dienen. In der Praxis relativ selten sind hingegen entsprechende Vereinbarungen im einzelnen Arbeitsvertrag. Diese Vereinbarungen können entweder aus konkretem Anlass oder bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages getroffen werden. ARAG Experten geben aber zu bedenken, dass unabhängig von der Art der Rechtsgrundlage ein Betriebsrat (sofern er im Unternehmen vorhanden ist) der Kurzarbeit zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung ist die Anordnung unwirksam. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Verkürzung der Arbeitszeit zulässig ist (z.B. Ankündigungsfristen bei Tarifverträgen, Änderungskündigungen, Vereinbarungen mit dem einzelnen Arbeitnehmer).
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.