Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 410933

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Sorgerechtsreform in Kraft

(lifePR) (Düsseldorf, )
Am 19. Mai 2013 trat das Gesetz zur Reform des Sorgerechts in Kraft. Es gibt unverheirateten Vätern die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind auch dann zu erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Das war bislang laut Gesetz nicht so, erläutern ARAG Experten:

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Bei unverheirateten Eltern hatte grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Das gemeinsame Sorgerecht konnte zwar gegenüber dem Jugendamt formlos erklärt werden - allerdings nur mit ihrer Zustimmung. Diese Gesetzeslage hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits im Jahre 2009 gerügt und als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet. Auch das Bundesverfassungsgericht befand mit Beschluss vom 21. Juli 2010, die geltende Regelung verletze das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz - und räumte dem Vater das Recht ein, sich das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter übertragen zu lassen.

Gemeinsame Sorgerecht und Kindeswohl

Dieser Anspruch ist jetzt Gesetz geworden. Auch nach der Neuregelung hat zwar nach der Geburt zunächst die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Wollen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, können sie das - wie bisher schon - erklären. Weigert sich die Mutter, eine Sorgeerklärung abzugeben, kann der Vater jedoch die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Der Mutter wird dann Gelegenheit gegeben, zum Sorgerechtsantrag des Vaters Stellung zu nehmen. Äußert sie sich gar nicht oder bringt Gründe gegen die gemeinsame Sorge vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, spricht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht widerspricht. In diesem Fall trifft das Gericht die Entscheidung in einem so genannten vereinfachten Verfahren; laut ARAG Experten wird dabei schriftlich ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes entschieden. Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass keine Kindeswohlgründe gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen, überträgt es die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam.

Anlagen

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.