Das Personenbeförderungsgesetz erlaubt es nicht, dass Taxifahrer und Fahrgast den Fahrpreis individuell aushandeln. Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, daher erlassen die Städte und Kreise Taxentarifordnungen mit allgemeingültigen Fahrpreisen. Im Jahr 2011 beantragte eine Taxizentrale in Düsseldorf, in der städtischen Taxentarifordnung einen Zuschlag von zwei Euro für Kreditkartenzahlungen neu einzuführen. Der Rat der Stadt erhöhte daraufhin 2011 zwar die allgemeinen Taxentarife, lehnte den Kreditkartenzuschlag aber ab, weil er diese Zahlungsmöglichkeit wegen des internationalen Publikums der Landeshauptstadt und Karnevalshochburg für selbstverständlich hielt. Dennoch verlangten die der Zentrale angeschlossenen Fahrer seit 2012 einen Kreditkartenzuschlag von ihren Fahrgästen und haben entsprechende Hinweisaufkleber in ihren Fahrzeugen angebracht. Die Stadt Düsseldorf hat daraufhin laut ARAG den Taxiunternehmen zu Recht verboten, den Kreditkartenzuschlag zu erheben - dies gilt auch in der diesjährigen Karnevalssession (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 13 B 1421/12).
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