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Unfall im Homeoffice - Dienstunfall oder nicht?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bei Arbeitsunfällen kommt nach Auskunft der ARAG Experten die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, die Berufsgenossenschaft, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, muss der Betroffene alle Behandlungskosten, die seine Versicherung nicht übernimmt, selbst zahlen. Das sollten vor allem Arbeitnehmer berücksichtigen, die im Homeoffice tätig sind. Denn Unfälle, die dort geschehen, werden nach Auskunft der ARAG Experten meist nicht als Dienstunfälle anerkannt. In einem konkreten Fall war sich eine Frau, die im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz fleißig war, ausgerutscht, als sie sich in der Küche im Erdgeschoss ein Glas Wasser holen wollte. Dabei brach sie sich den Fuß. Die Berufsgenossenschaft wollte für die Behandlungskosten nicht aufkommen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. Nach viel juristischem Hin und Her guckte die Frau am Ende in die Röhre. Die Richter warend der Ansicht, dass das Wasserholen im Homeoffice, wo Arbeitnehmer keinen betrieblichen Zwängen und Vorgaben unterliegen, in den persönlichen Lebensbereich gehört und damit eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist. Man kann Arbeitgebern nicht die Verantwortung für Risiken in einer privaten Wohnung übertragen (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 5/15). Abschließend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass der erste Weg am Morgen zum Arbeitszimmer trotzdem unfallversichert sein kann.

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