Die Klage blieb allerdings auch im Berufungsverfahren erfolglos. Einen für die Schwangerschaft kausalen Behandlungsfehler konnten die Kläger nicht beweisen. In der Schwangerschaft könne sich somit die auch bei einer fachgerechten Sterilisation verbleibende Versagerquote schicksalhaft realisiert haben. Die Kläger konnten auch nicht nachweisen, dass die behandelnden Ärzte des beklagten Krankenhauses gegen die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen hatten. Laut ARAG wurde die Klägerin über die verbleibende Versagerquote und die daraus folgende Notwendigkeit weiterer Verhütungsmaßnahmen ausreichend aufgeklärt (OLG Hamm, Az.: 26 U 112/13).
Ungewollt Schwanger: Haftet das Krankenhaus?
Die Klage blieb allerdings auch im Berufungsverfahren erfolglos. Einen für die Schwangerschaft kausalen Behandlungsfehler konnten die Kläger nicht beweisen. In der Schwangerschaft könne sich somit die auch bei einer fachgerechten Sterilisation verbleibende Versagerquote schicksalhaft realisiert haben. Die Kläger konnten auch nicht nachweisen, dass die behandelnden Ärzte des beklagten Krankenhauses gegen die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen hatten. Laut ARAG wurde die Klägerin über die verbleibende Versagerquote und die daraus folgende Notwendigkeit weiterer Verhütungsmaßnahmen ausreichend aufgeklärt (OLG Hamm, Az.: 26 U 112/13).