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Unwirksame Endrenovierungsklauseln

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wird ein Wohnraummieter formularvertraglich dazu verpflichtet eine Endrenovierung vorzunehmen, ohne dass er auch die laufenden Schönheitsreparaturen übernehmen muss, so ist die Endrenovierungsklausel unwirksam. Diese stellt laut ARAG eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, da eine derartige Klausel den Mieter einer Wohnung auch dann zur Renovierung verpflichtet, wenn er dort z.B. nur kurz gewohnt hat (BGH VIII 346/06).

Kein Anspruch auf Anstellung bei Ein-Euro-Job

Wird durch die Bundesagentur für Arbeit bei einem Unternehmen ein sog. Ein-Euro-Jobber eingesetzt, so hat dieser keinen Anspruch auf Festanstellung bei dem jeweiligen Unternehmen. Laut ARAG Experten besteht zwischen dem Jobber und dem Unternehmen kein Vertragsverhältnis, weil die Beschäftigung allein auf die Anweisung der Bundesagentur für Arbeit zurückgeht (AG Frankfurt a.M. 9 Ca 9848/05).

Kein Rückzahlungsanspruch der Bank bei falscher Auszahlung

Wird das Guthaben eines Sparkontos an den Kunden ausgezahlt, obwohl das Geld als Mietkaution gedacht war und deshalb dem Vermieter das Verfügungsrecht darüber zustand, so hat die Bank nach 3 Jahren keinen Rückzahlungsanspruch mehr. Laut ARAG beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist bereits mit der Auszahlung (AG Frankfurt am Main 30 C 3392/06-45).

Versicherungsnehmer muss Bearbeitungskosten bei Täuschung zahlen

Wird durch einen Kunden einer privaten Haftpflichtversicherung ein Schaden vorgetäuscht, muss der Kunde die angefallenen Bearbeitungskosten der Versicherung als Schadensersatz leisten. Laut ARAG hat der Kunde die vertragliche Pflicht verletzt, der Versicherung keine unnötigen Kosten zu verursachen (AG Idar-Oberstein 3 C 465/05).
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