Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte außerdem fest, dass der Unfall vermieden hätte werden können, wenn beide Beteiligte vorliegend ihre sich aus dem Parkplatzverhältnis ergebende besondere Rücksichtnahmepflicht erfüllt hätten, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 333 C 16463/13).
Vorsicht bei Unfall im Parkhaus
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte außerdem fest, dass der Unfall vermieden hätte werden können, wenn beide Beteiligte vorliegend ihre sich aus dem Parkplatzverhältnis ergebende besondere Rücksichtnahmepflicht erfüllt hätten, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 333 C 16463/13).