Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes genießen Verbraucher ab dem 1. März mehr Schutz beim Telefonieren. So werden die missbrauchsanfälligen Bereiche Betreibervorauswahl (Preselection) und Service-Nummern (0180-Nummern) neu reguliert. Viele Kunden haben bislang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, anstelle des Call-by-Call Verfahrens mit Hilfe einer festen Betreibervorauswahl günstiger zu telefonieren. Es ist dabei möglich, dass diese Vorauswahl quasi auf Zuruf eines Dritten ohne Wissen und gegen den Willen des Kunden auf eine andere Telefongesellschaft umgestellt wird. Ab dem 1. März muss der Telefonkunde seine Erklärung oder die Vollmacht zur Abgabe seiner Erklärung schriftlich erteilen. Im Streitfall muss der neue Anbieter einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail des Kunden vorlegen können. Damit werden die angeblich telefonisch geschlossenen Anbieterwechselverträge der Vergangenheit angehören. Es kommt laut ARAG Experten auch einige Änderungsarbeit auf die Unternehmen und Behören zu, die eine 0180-Nummer für ihren Kundenservice einsetzen. Die Preise für Mobilfunk-Anrufe sind künftig genau anzugeben. Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden.
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