Seit gestern gilt sie: Die neue Test-Pflicht für Flugreisende vor Abflug nach Deutschland. Laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit werden nur noch Passagiere mitgenommen, die ihrem Beförderer einen negativen Corona-Test vorlegen können. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Pflicht für alle Passagiere ab dem sechsten Lebensjahr. Der Abstrich darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Die Kosten für den Test müssen Flugreisende grundsätzlich selbst tragen. Fällt der Test positiv aus, müssen sich die Betroffenen vor Ort in Quarantäne begeben und die dafür entstehenden Kosten ebenfalls selbst tragen. Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich dabei nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sich der Reisende im Ausland aufhält.
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