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Ägypten - Auswärtiges Amt verschärft Sicherheitshinweise

(lifePR) (Düsseldorf, )
Derzeit finden in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten Demonstrationen statt. Dabei kommt es auch zu Ausschreitungen und Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden kam es schon zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten. Die Lage in den Touristenzentren am Roten Meer ist derzeit noch ruhig. Jeder Reisende wird jedoch gebeten, sich vor Reiseantritt gründlich über die Sicherheitslage an seinem Zielort zu informieren.

Das Auswärtige Amt verschärfte am Sonntagnachmittag die Sicherheitshinweise noch einmal:

Jeder Reisende solle demnach sorgfältig prüfen, ob er seine Reise nach Ägypten unter den gegenwärtigen Umständen antreten will. ARAG Experten geben Tipps für Reisende:

Wer bereits einen Urlaub in Ägypten gebucht hat, sollte kurzfristig seinen Veranstalter kontaktieren. Laut ARAG Experten bieten viele Veranstalter bereits jetzt eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung an. Sollte in den nächsten Tagen eine offizielle Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes erfolgen, so ist für den Urlauber auf jeden Fall eine kostenlose Stornierung möglich.

Deutlich schwieriger als für Kunden von Reiseveranstaltern ist es derzeit für Individualreisende: Zwei Flüge vom Frankfurter Flughafen in die Hauptstadt Kairo wurden am Sonntag gestrichen. Die Lufthansa hat mittlerweile auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können. Der Deutsche Reiseverband verspricht: Sollte es in Ägypten noch schlimmer kommen, könne man die deutschen Urlauber schnell heimfliegen - Flugzeuge und Infrastruktur stehen zur Verfügung.

Müssen Reisende, die bereits in Ägypten sind, ausgeflogen werden, haben die Veranstalter die Rückkehr zu bezahlen. Mehrkosten, die beispielsweise dadurch entstehen, dass der Rückflug teurer ist als der ursprünglich gebuchte, übernehmen in der Regel Veranstalter und Urlauber jeweils zur Hälfte. Die bereits am Ort verbrachten Urlaubstage müssen laut ARAG Experten allerdings die Reisenden bezahlen.
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