Vierzig Jahre gearbeitet und bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Hartz IV-Empfänger – so stellt sich die bisherige Situation für ältere Arbeitslose dar. Um dem schnellen sozialen Abstieg entgegenzuwirken, soll in diesem Jahr die längere Auszahlung des Arbeitslosengeldes I für über 50-Jährige beschlossen werden, die dann bereits rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten soll. Diese Neuregelung orientiert sich am Alter des Arbeitslosen sowie an dessen Vorversicherungszeit, wissen ARAG Experten. Demnach können ab 50-Jährige nun bis zu 15 Monaten, über 55-Jährige bis zu 18 Monaten und über 58-Jährige 24 Monaten Arbeitslosengeld I erhalten. Voraussetzung ist jedoch auch, dass die Vorversicherungszeiten von 30,36 bzw. 48 Monaten vorliegen. Die Zwangsverrentnung älterer ALG II-Empfänger soll zudem erst ab 63 Jahren anstatt bisher ab 60 Jahren möglich sein. Aber auch für die Eingliederung der betroffenen Altersgruppe in neue Arbeitsverhältnisse wird etwas getan. Durch den sogenannten Eingliederungsgutschein erhalten Firmen, die einen über 50-Jährigen für mindestens ein Jahr einstellen, einen Lohnkostenzuschuss der Bundesagentur für Arbeit.
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