Scheidungskinder müssen laut ARAG Experten im kommenden Jahr mit einer Null-Runde bei den monatlichen Unterhaltsüberweisungen rechnen. Nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle 2011 werden sich die Zahlbeträge nicht verändern. Nur volljährige Kinder mit eigener Wohnung erhalten eine Erhöhung um 30 Euro auf 670 Euro. Auch die Zahlungspflichtigen werden besser gestellt. Sie können künftig durchschnittlich 50 Euro mehr als Mindesteinkommen behalten. Der Kindesunterhalt war zuletzt zum Januar 2010 um durchschnittlich 13 Prozent erhöht worden. Nach der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegten bundesweit gültigen Tabelle wird ab 2011 der Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen beim Kindesunterhalt 950 Euro statt bisher 900 Euro betragen. Beim Ehegattenunterhalt wird die Grenze ebenfalls um 50 Euro auf 1050 Euro angehoben.
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