Sperrmüll
Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen (in der Regel bis zu 4 Kubikmeter) ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung normalerweise in den Jahresmüllgebühren enthalten. Nach der Anmeldung legt der Entsorgungsbetrieb einen Termin fest, bei dem mehrere Haushalte ihren Sperrmüll gleichzeitig am Straßenrand deponieren können. Entsteht sehr viel Sperrmüll, gibt es die Möglichkeit, Sperrmüllcontainer zu bestellen, die von Recyclinghöfen zur Verfügung gestellt werden und nach dem Befüllen wieder abgeholt werden. Der Preis ist unterschiedlich und man muss sich bei den einzelnen Höfen erkundigen. Zu beachten ist, dass der Sperrmüll im Eigentum der Entsorgungsbetriebe steht, und daher nicht zur Weiternutzung von Dritten mitgenommen werden darf. Die unberechtigte Mitnahme von Gegenständen kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Sondermüll
Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung erfolgt deshalb entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.
Flohmarkt, Second Hand und eBay
Entscheidet man sich bei einzelnen Gegenständen dafür, sie nicht wegzuwerfen, sondern noch zu verkaufen, so gibt es mehrere Möglichkeiten: Beliebt ist der Verkauf auf dem Flohmarkt, und vor allem bei Kleidung der Verkauf an einen Second Hand Laden. In einigen Second Hand Läden verkauft man die Kleidung direkt an den Betreiber und bekommt sofort das Geld bar auf die Hand. Häufiger ist aber der Fall, dass man das Geld erst bekommt, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag. Besonders beliebt ist jedoch der Verkauf über Online Auktionshäuser. Mittlerweile ist es möglich, fast alles z. B. über eBay zu verkaufen: Kleidung, Bücher, DVDs und sogar Möbel. Als Privatverkäufer hat man dort sogar die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden keine Anwendung. Allerdings ist die Frage, ob es sich noch um einen Privat- oder schon um einen gewerbsmäßigen Verkauf handelt, oft nicht einfach zu beantworten. Für die Gewerbsmäßigkeit spricht eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B.: 25 Bewertungen innerhalb von 2 Monaten, sowie das wiederholte Anbieten gleichartiger Waren wie beispielsweise DVD Player). Allerdings sollte man sich, bevor man ein Angebot bei einem Online Auktionshaus einstellt, gut überlegen, welchen Preis man mindestens erzielen möchte, und bei Unsicherheiten über den Wert der angebotenen Sachen deren Wert zunächst schätzen lassen. Das kann insbesondere bei alten Möbelstücken sinnvoll sein. Um dabei nicht über den Tisch gezogen zu werden, empfiehlt es sich, mehrere Einschätzungen einzuholen und zu vergleichen.