Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 974446

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Jennifer Kallweit +49 211 9633115
Logo der Firma ARAG SE

ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Familienrecht

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt der Familie

(lifePR) (Düsseldorf, )
Warum sollte das Umgangsrecht klar definiert sein?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass getrennte Paare eindeutig regeln sollten, wann welcher Elternteil Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf. Dabei sollten am besten nicht nur Tage, sondern auch Uhrzeiten und mögliche Ausnahmen definiert werden. Ansonsten stehen die Chancen auf einen Rosenkrieg recht gut. In einem konkreten Fall galt das Umgangsrecht des getrennt lebenden Vaters alle 14 Tage für freitags nach der Schule bis montags zum Schulbeginn. Diese Regelung sollte mit dem Wochenende vom 16. bis zum 19. September erstmals in Kraft treten. Das Problem: Schulstart war erst der 19. September. Daraufhin verweigerte die Kindesmutter dem Ex, das Kind zu sehen, da ja an dem fraglichen Freitag noch keine Schule war. Der Fall landete vor Gericht, wo die Mutter aufgrund ihrer Weigerung zunächst ein Ordnungsgeld zahlen sollte. Doch die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe hoben das Urteil und damit die Anordnung des Ordnungsgeldes auf. Sie waren der Ansicht, dass die Formulierung nicht klar genug regelt, was für schulfreie Tage gilt und für Tage, an denen das Kind nicht zur Schule gehen kann. Damit war die Umgangsregelung nicht vollstreckbar (Az.: 5 WF 29/23).

Kann ein Hausverkauf an den Ex Einkommensteuer kosten?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Finanzamt mitverdient, wenn ein Paar sich trennt und einer dem anderen seine Hälfte der eigenen Immobilie verkauft. Denn der Gewinn dieser Veräußerung muss versteuert werden. In einem konkreten Fall zog der Mann aus dem gemeinsamen Haus aus, während seine Noch-Ehefrau sowie das gemeinsame Kind weiterhin in der Immobilie wohnten. Zwei Jahre später folgten Scheidung und Streit über das Vermögen. Die frisch gebackene Ex-Ehefrau drohte sogar mit einer Versteigerung. Daraufhin verkaufte ihr der ehemalige Partner seinen Miteigentumsanteil. Und darüber konnte sich auch das Finanzamt freuen. Denn wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder verkauft wird, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil (Bundesfinanzhof, Az.: IX R 11/21).

Gibt es ein Umgangsrecht für Samenspender?
Um ein Kind vor Belastungen und Loyalitätsproblemen zu schützen, kann das Umgangsrecht eines Samenspenders beschränkt werden. In einem konkreten Fall hatte ein Mann privat seinen Samen gespendet und zunächst regelmäßig Kontakt zu seinem Kind. Als die eingetragene Lebenspartnerin der leiblichen Mutter das Kind adoptieren wollte, stimmte der Samenspender zu. Doch als er nach der Adoption um eine Ausweitung des Umgangsrechtes bat, bekam er eine Absage der beiden Frauen, mehr noch: Sie brachen den Kontakt zu ihm ab. Der biologische Vater beantragte vor Gericht zunächst erfolgreich ein Umgangsrecht. Nachdem der Fall allerdings an die Vorinstanz zurückging, musste der Mann sich mit einem Briefkontakt begnügen. Ein weitergehender Kontakt sei in dem konkreten Fall dem Kindeswohl nicht dienlich. Die Richter gestatteten ihm laut ARAG Experten einen Brief pro Quartal (Kammergericht Berlin, Az.: 13 UF 120/19).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.