Die Boliden der Formel 1 sind nicht nur schnell, sondern auch sehr laut. Nach Einschätzungen von Experten beträgt die Lautstärke eines Formel 1-Motors ca. 130 dB. Eine einfahrende U-Bahn bringt es zum Vergleich hat zum Verglich "nur" auf 90 dB. In einer Stadt herrscht meist ein Lärmpegel von ca. 60 dB. Ab einem Wert von 95 dB wird die Lautstärke von Spezialisten als "schmerzhaft" eingestuft.
Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, sollten daher auch Zuschauer nicht ohne Ohrstöpsel die Rennstrecke aufsuchen, rät die ARAG, Europas größter Sportversicherer. Für die Fans bestimmter Teams gibt es die Ohrstöpsel auch schon in dem jeweiligen Team- Design zu kaufen.
Die Formel 1 ist unbestritten die Königsklasse des Automobilsports! Sie erhebt den Anspruch, die höchsten technischen, fahrerischen, aber auch finanziellen Anforderungen aller Rennserien an Mensch und Maschine zu stellen. Die 17 Grands Prix dieses Jahres mobilisieren unzählige Fans auf der ganzen Welt.
Nach dem Rücktritt des siebenmaligen Weltmeisters Michael Schumacher sind die Einschaltquoten der Fernsehübertragungen zwar leicht zurückgegangen; mit durchschnittlich fast sechs Millionen Zuschauern pro Rennen ist die Formel 1 aber neben Fußball immer noch die populärste Sportart in Deutschland.
Nick Heidfeld, Sebastian Vettel, Timo Glock, Nico Rosberg und Adrian Sutil halten in der Königsklasse des Motorsports die deutsche Fahne hoch. Die Formel 1 wird schon seit 1950 jährlich als Weltmeisterschaft ausgetragen, aber noch nie gingen so viele deutsche Fahrer an den Start wie aktuell.
Sicherheit in der Formel 1
Beim Kampf um die Sekunden fährt das Risiko immer mit. Die Sicherheitsstandards wurden zwar immer weiter verbessert, gefährliche oder sogar tödliche Unfälle sind dennoch nicht ausgeschlossen. Seit dem tragischen Tod von Ayrton Senna 1994 in Imola hat die Formel 1 zwar keinen ihrer Fahrer mehr verloren, aber Tote waren trotzdem zu beklagen: So wurde im Jahr 2000 beim Großen Preis von Italien in Monza ein Streckenposten von einem umherfliegenden Rad tödlich getroffen; sechs Monate später starb ein Streckenposten beim Saisonauftakt in Melbourne nach einem Unfall von Ralf Schumacher und Jacques Villeneuve.
Dieser Unfall hat gezeigt, dass die Formel 1 auch für Zuschauer gefährlich werden kann. Bei dem Crash wurden auch sieben Zuschauer verletzt. Daraufhin wurden die Auslaufzonen in der Formel 1 verändert. Kies ist an vielen Orten Asphalt gewichen, da darauf die Geschwindigkeit besser abgebremst werden kann. Das Mehr an Sicherheit bedeutet aber für die Fans, dass sie wegen der größeren Auslaufzonen weiter weg sitzen.
Klein angefangen...
Formel 1-Piloten sind für viele Fans moderne Helden, die Gladiatoren unserer Zeit. Die meisten der heutigen Stars haben ganz klein angefangen - im zarten Kindesalter auf einer Kartbahn. In Deutschland gibt es weit über 100. Sie sind im Wesentlichen so aufgebaut wie die "großen" Rennstrecken. Die Deutsche Kart-Meisterschaft wird ausschließlich auf Outdoor-Bahnen ausgetragen, da nur dort die Sicherheitsauflagen zu erfüllen sind. Indoor-Kartbahnen sind nur für Hobbyfahrer konzipiert. Sie erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
Leider kommt es dabei immer wieder zu schweren Unfällen. Im Februar letzten Jahres wurde eine Frau auf der Kartbahn von Formel 1-Legende Michael Schumacher in Kerpen schwer verletzt. Als sie am Fahrbahnrand gehalten hatte fuhr ein anderer Kartfahrer in ihr stehendes Fahrzeug. Der Mann war laut Zeugenaussagen schon vorher durch seine Fahrweise aufgefallen und beging nach dem Unfall Fahrerflucht, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern.
Ob Kart-Rennen wirklich eine kindgerechte Freizeitbeschäftigung sind oder hier eher der Ehrgeiz der Eltern Pate steht, sei dahingestellt. Fest steht, dass für Kinder und Jugendliche auch bei Einhaltung aller Sicherheitsstandards Motorsport eine gefährlich Angelegenheit bleibt. Im Oktober 2008 starb ein zehnjähriger Junge auf einer Kartbahn in Schwalmtal. Wie Gutachter befanden, wies weder das Kart technische Mängel auf, noch waren die Sicherheitsvorkehrungen auf der Strecke zu beanstanden.
Verkehrssicherungspflicht
Ein Kartbahn-Betreiber verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die zur Verfügung gestellten Karts keinen Sicherheitsgurt, keine Rückenlehne, keine Kopfstütze und keine hinreichende Knautschzone aufweisen. Das stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf schon 2003 klar (OLG Düsseldorf, Az.: I-22 U 69/02). Denn wer eine Gefahrenquelle schafft, muss laut ARAG-Experten die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen.
Urteile rund um's Kart-Fahren:
LSG Hessen L 3 U 95/05 - Kart-Fahren gilt nicht als Betriebssport OLG Saarbrücken 1 U 156/04 - Haftung der Streckenposten bei Unfall wg. nicht korrekt aufgezogenem Helm OLG Koblenz 22 U 62/02 - Gefährdungshaftung des Halters bei Unfall