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ARAG Blickpunkt Sport

(lifePR) (Düsseldorf, )
Schwimmen

Das Schwimmen zählt für Mediziner und Fachleute eindeutig zu den gesündesten Sportarten. Beim Schwimmen wird die gesamte Muskulatur beansprucht, das Herz-Kreislaufsystem trainiert und die Koordination sowie die kontrollierte Atmung geübt. Darüber hinaus entlastet der Auftrieb des Wassers das Skelett, so dass Schwimmen ein umfassendes und gelenkschonendes Muskel- und Ausdauertraining darstellt. Leider gibt es auch hier eine Kehrseite der Medaille. Jährlich ertrinken in Deutschland laut DLRG etwa 500 Menschen; in ganz Europa sind es sogar mehr als 20.000. Ob im Schwimmbad, am heimischen Badesee oder im offenen Meer: Schwimmen will gelernt sein. Aber auch geübte Schwimmer sollten sich immer über Risiken und Gefahren bewusst sein, die das Wasser birgt. ARAG Experten geben Tipps und weisen auf einige Gerichtsurteile rund ums Schwimmen hin.

Urlaubszeit ist Badezeit

Die Sommerferien stehen vor der Tür, die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres kann kaum größer sein. Urlaub, das heißt für die meisten Deutschen, "Sommer, Sonne, Meer". Aber gerade in der Urlaubslaune wird das Gefahrenpotenzial eines Strandurlaubes oft unterschätzt. Im offenen Meer kann es immer zu gefährlichen Unterströmungen kommen. Diese entstehen zum Beispiel, wenn das zurücklaufende Wasser mit dem auflaufenden Wasser Verwirbelungen bildet. Solche Strömungen sind unsichtbar und können auch für geübte Schwimmer lebensgefährlich sein. Erfahrungen zeigen sogar, dass ungeübte Schwimmer wegen ihrer respektvolleren Haltung dem offenen Meer gegenüber seltener in Gefahr geraten als solche, die sich selbst für gute Schwimmer halten. Eine Gruppe ist sogar besonders gefährdet: Selbsternannte Retter! Jeder zehnte Retter kommt durch unüberlegte Aktionen ums Leben. Man gefährdet sich zusätzlich, wenn man allein retten will, ohne vorher eine Rettungskette (Notruf, Rettungswacht, Abstimmung mit anderen Strandbesuchern) in Gang zu setzen. Rettungsversuche sollten möglichst nur mit anderen Menschen am Strand, mit Auftriebskörpern und nur wenn man sich dies körperlich zutraut unternommen werden.

Das Urteil:

Auch in einem Hotelschwimmbad können Gefahren lauern - wenn auch andere als im offenen Meer. Eine Frau musste nach dem Schwimmen feststellen, dass sich aufgrund des Chlorzusatzes ihre Haare grün verfärbt hatten. Zu Hause angekommen machte Sie prompt eine Reiseminderung geltend - das aufgerufene Amtsgericht sprach ihr immerhin 10 Prozent zu, machte aber deutlich, dass der Schwimmerin ein Mitverschulden anzulasten sei, da sie keine Bademütze genutzt habe, erläutern ARAG Experten (AG Bad Homburg Az.: 2 C 109/97-10).

Am Badesee

Die allgegenwärtige Wirtschaftskrise wird wohl auch einen unschönen Strich durch so manche Urlaubsplanung machen. Da hat man Glück, wenn bei sommerlichen Temperaturen ein Freibad oder ein Badesee in der Nähe Abkühlung und Freizeitspaß verspricht. ARAG Experten warnen aber auch hier vor allzu großer Sorglosigkeit. Vor allem in unbewachten Binnengewässern, in Gartenteichen, Swimmingpools und Gewässern in Wohnungsnähe ist die Zahl der Ertrinkungsopfer in Deutschland und in Ländern der Europäischen Union in den vergangenen Jahren angestiegen. Vor allem bei hohen Temperaturen und bei den Gruppen der Kleinkinder und älteren Menschen sind die Zahlen alamierend. Darüber hinaus erleiden jährlich viele, meist jüngere Personen schwere Unfälle mit bleibenden Schäden bei sportlicher Betätigung. Besonders hebt die Deutsche Stiftung Querschnittslähmung hierbei das Risiko beim Sprung in unbekannte Gewässer hervor.

Tipp:

Achtung! Nicht jeder Baggersee darf zum Schwimmen genutzt werden. Es gibt eine Vielzahl von Seen in Deutschland, die aus den verschiedensten Gründen (Sicherheit, Naturschutz) für die Öffentlichkeit gesperrt sind. Das meist vorhandene Schild "Zutritt für unbefugte verboten" sollte nach Ansicht der ARAG Experten unbedingt beachtet werden. Im Falle eines Verstoßes kann man nicht nur vom Gelände verwiesen werden, ein unbefugter Zutritt kann unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

In Hallen- und Freibädern

Schwimmen im Freibad oder ganzjährig im Hallenbad ist bestimmt die sicherste Alternative. Hier kann man unter geschulter Aufsicht und ohne gefährliche Strömungen ganzjährig dem Schwimmsport frönen oder nach Herzenslust planschen. Völlig arglos sollte man aber auch hier nicht argieren, denn auch hier können Gefahren lauern. Darum sollten Kinder beim ersten Besuch in einem Bad mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht, über Gefahrenquellen informiert und über Baderegeln aufgeklärt werden. Zu Unfällen in Frei- und Hallenbädern kommt es meist da, wo Badende ins Wasser springen. Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sind deshalb keine Aufenthaltsbereiche! Auch Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle o.ä. bergen auf Grund des Sogs einige Gefahren. An den Sicherheitsverschlüssen darf keinesfalls gespielt oder manipuliert werden.

Das Urteil:

In einem öffentlichen Schwimmbad ist es der Kommune nicht möglich, jeden denkbaren Unfall auszuschließen. Dies ist ihr auch nicht zuzumuten, erklären ARAG Experten und verweisen auf einen konkreten Fall: Rutscht ein Besucher auf der Treppe, welche ins Wasser führt aus und verletzt sich hierbei, kann meist kein Schadensersatz verlangt werden. Es reicht aus, wenn die Treppe mit einem geriffeltem Boden ausgestattet und ein Geländer vorhanden ist. Rutscht der Gast dennoch aus, ist er dem "üblichen Risiko eines Schwimmbadbesuches" erlegen (LG Paderborn, Az.: 2 O 20/99). Auch für die Verletzung an einer Glasscheibe ist der Betreiber nicht verantwortlich zu machen (OLG Düsseldorf, Az.: 18 U 168/86).

Kinder und Schwimmen

Wenn es um die Gefahren beim Schwimmen geht, müssen Kinder besonders im Fokus stehen. Es gilt: Je früher Kinder schwimmen lernen, desto besser. Schwimmen ist die grundlegende Voraussetzung, damit sich ein Kind sicher im und am Wasser erfreuen kann. Es ist aber mehr als eine reine Vorsichtsmaßnahme zur Unfallverhütung. Es gibt Sicherheit und wirkt sich positiv auf die kindliche Entwicklung aus: Schwimmen unterstützt die Unabhängigkeit und stärkt die Selbstständigkeit sowie das Selbstbewusstsein. Doch Kinder und Erwachsene sollten sich des Risikos am Wasser immer bewusst bleiben und ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht überschätzen.

Das Urteil:

Auch die Bademeister können Ihre Augen nicht immer überall haben, daher sollten Badegäste immer auf Ihre Kinder achten. Kommt es dennoch zu einem Unfall und ist der Bademeister nicht in kürzester Zeit in der Lage einzugreifen, haben Geschädigte möglichweise einen Anspruch ein Schadensersatz. Der Betreiber eines Schwimmbades ist verpflichtet, seinen Aufsichtspersonen Standorte zuzuweisen, von denen aus sie jederzeit in der Lage sind, in kürzester Zeit einzugreifen, um Gefahren von den Badegästen abzuwenden. Dies stellte nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klar (BGH, Az.: VI ZR 158/99).

Weitere zahlreiche Informationen zur Sicherheit im Schwimmsport finden sich auf den Internetseiten der Deutschel Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) http://www.dlrg.de/ und Blausand.de, die Organisation für Badesicherheit in Europa http://www.blausand.de/ .

Die ARAG Sportversicherung versichert insgesamt über 1 Mio. Schwimmer über Schwimmverbände und DLRG Landesverbände in den LSBs.

Europas größter Sportversicherer

Die ARAG ist mit knapp 22 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern Europas größter Sportversicherer. Neben Freizeitsportlern, die über ihren jeweiligen Landessportbund bei der ARAG versichert sind, genießen auch alle Leistungssportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, den umfangreichen Versicherungsschutz der ARAG. Außerdem sind die über 300.000 Wintersportler der Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband versichert. Seit über 25 Jahren leistet der Sportversicherer Nummer 1 darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und Prävention von Sportunfällen und -verletzungen. Dabei arbeitet die ARAG eng mit dem Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung der Ruhr-Universität Bochum zusammen und ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS).

ARAG SE

Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,4 Milliarden €. Außerhalb Deutschlands ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktführer.

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