- Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt
- IT-Experten stellen die Handlungsfähigkeit nach einer Online-Attacke oder Datenmissbrauch wieder her
- Rechtsberatung und Verteidigung vor Gericht bei Verletzung des Datenschutzes
- Professionelle Krisenberatung bei Datenschutzverletzungen in sozialen Netzwerken
- Wiederherstellung des guten Rufes
- Noch umfassenderer Schutz in ARAG CyberSchutz Plus
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
Um nach einer Online-Attacke oder Datenmissbrauch möglichst schnell wieder handlungsfähig zu sein, leitet ein IT-Experte umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein und ermittelt die Schadensursache, schließt die Sicherheitslücke und spielt das letzte Back-up auf.
Rückhalt vor Gericht
Ein Hacker ist in die Datenbank eingedrungen und hat sensible Kundendaten gestohlen? Und die Geschädigten sehen sich zusätzlich zum Schaden noch dem Vorwurf der Verletzung des Datenschutzes gegenüber. Der ARAG CyberSchutz übernimmt die Kosten für Rechtsberatung durch einen Anwalt und die Verteidigung in einem Strafverfahren. Auch wenn durch einen Hacker-Angriff zutage kommt, dass Datenschutzverordnungen tatsächlich nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Unterstützung im Krisen-Management
Der gute Ruf eines Unternehmens ist sein Kapital. Beim Vorwurf einer (angeblichen) Datenschutzverletzung von Medien oder in sozialen Netzwerken unterstützt die ARAG Unternehmen deshalb mit einer professionellen Krisenberatung. Ein versierter Spezialist entwickelt ein Konzept zur Wiederherstellung der Reputation.
Schutz des Betriebsvermögens
Werden Versicherte zum Beispiel Opfer eines Phishing-Angriffs und Betrüger buchen von einem Geschäftskonto mehrere tausend Euro ab, ersetzt die ARAG den finanziellen Schaden. So kann die Liquidität des geschädigten Unternehmens gewahrt werden und es bleibt wirtschaftlich handlungsfähig.
CyberSchutz Plus
Je nach Branche, Geschäftsmodell oder individuellen Ansprüchen kann es sinnvoll sein, Online-Risiken noch umfassender abzusichern. So gewährt der ARAG CyberSchutz Plus Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverstößen im Internet. Die stehen schnell im Raum, wenn beispielsweise Fotos ohne Zustimmung des Urhebers auf der betrieblichen Facebook-Seite gepostet werden oder ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz illegal die neuesten Filme herunterlädt. Dann verstößt auch der Arbeitgeber gegen das Urheberrecht. Der CyberSchutz Plus übernimmt die Kosten für einen kompetenten Anwalt, der Betroffene individuell berät.
Ein Virus hat beispielsweise den Online-Shop lahmgelegt? Oder die Geschäftstätigkeit ist durch einen Hacker-Angriff unterbrochen? Die Cyber-Ertragsausfall-Versicherung gleicht so entstandene Umsatzeinbußen aus, sodass der Betrieb finanziell handlungsfähig bleibt.
Bei einer Cyber-Attacke können auch Kunden zu Schaden kommen; zum Beispiel, wenn unwissentlich Viren an sie weitergegeben werden. Und wenn Hacker vertrauliche Daten entwenden, können schnell Schadensersatzansprüche erhoben werden. Ein herkömmlicher Haftpflichtschutz greift dann oft nicht. Die innovative Cyber-Haftpflicht hingegen schützt auch in diesem Fall.
Der ARAG CyberSchutz Plus beinhaltet zudem einen onlinebasierten Web-Check. Spezialisierte Anwälte zeigen auf, wie es um die Rechtssicherheit der Firmen-Webseite bestellt ist. Sie prüfen beispielsweise, ob die Unternehmens-Website alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt oder ob die Widerrufs- und Datenschutzbelehrung dem geltenden Recht entspricht.
Versicherungssummen
Bei ungezielten Online-Attacken, zum Beispiel durch Viren, sind Schäden bis 5.000 Euro abgesichert. Gezielte Online-Attacken, beispielsweise durch Hacker sind im normalen CyberSchutz bis 100.000 Euro abgesichert, in der Plusvariante bis 250.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro.