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ARAG Recht schnell…

(lifePR) (Düsseldorf, )
Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

Das Recht des Vermieters die Miete nach Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen ist nicht durch eine verspätete Mitteilung über diese Maßnahmen ausgeschlossen. Laut ARAG ist sogar bei einer Unterlassung dieser Mitteilung eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen, sondern deren Beginn verschiebt sich lediglich um 6 Monate (BGH, VIII ZR 6/07).

Gleiches Gehalt bei Arbeitnehmerüberlassung

Wird ein angestellter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen ausgeliehen, so muss der verleihende Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dieselbe Vergütung zahlen, die dem Arbeitnehmer bei dem entleihenden Unternehmen zustehen würde. Laut ARAG gilt dies nicht, wenn ein für das Leiharbeitsverhältnis maßgebender Tarifvertrag eine niedrigere Vergütung vorsieht (BAG, 4 AZR 656/06).

Vollverpflegung im Krankenhaus ist anzurechnen

Erhält ein Hilfebdürftiger im Rahmen eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus Vollverpflegung, so stellt diese ein anrechenbares Einkommen das. Laut ARAG Experten verringert sich die Hilfebedürftigkeit durch den Aufenthalt, da dadurch Aufwendungen für den Lebensunterhalt erspart werden (SG Detmold, S 10 AS 106/06).

Kosten für Klassenfahrt bei ALG II

Bei einer mehrtägigen Klassenfahrt darf der Leistungsträger die Kostenübernahme im Rahmen des ALG II nicht von der Anzahl der teilnehmenden Schüler abhängig machen. Laut ARAG können jedoch betroffene Schüler neben der Kostenübernahme nicht auch noch die Zahlung eines Taschengeldes für die Klassenfahrt beanspruchen (SG Speyer, S 3 643/06).
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