Unfall am Fahrzeug kann Sachmangel sein
Ob ein Unfallschaden an einem Fahrzeug ein Sachmangel ist, hängt u.a. davon ab, welche Beschaffenheit der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Laut ARAG darf ein Käufer grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als einem "Bagatellschaden" gekommen ist (BGH, Az.: VIII ZR 330/06).
Umfang der Personalakte
In einer Personalakte soll wahrheitsgemäß und möglichst vollständig Auskunft über die Person des Arbeitnehmers und dessen beruflichen Werdegang Aufschluss gegeben werden. Es gehören daher alle Unterlagen und Schriftstücke in die Akte, die sich mit dem bestimmten Arbeitnehmer und der Entwicklung dessen Arbeitsverhältnisses befassen. Laut ARAG Experten entscheidet über die Art und Weise der Personalaktenführung der Arbeitgeber allein (BAG, Az.: 9 ARZ 110/07).
Schaden bei Polizeikontrolle
Wird ein Kfz bei einer Polizeikontrolle durch den kontrollierenden Polizeibeamten, z.B. durch seine Taschenlampe beschädigt, stellt sich die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Fahrzeuginhabers. Wird der eigene Wagen bei der Kontolle jedoch selbst verschuldet beschädigt, besteht laut ARAG Experten kein Anspruch auf Schadensersatz (LG Bielefeld, Az.: 8 O 243/07).
Heizkostennachzahlung durch Leistungsträger
Verlangt der Fernwärmeversorger am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Nachzahlung, so ist diese – soweit sie angemessen ist – durch den zuständigen Leistungsträger zu erstatten. Laut ARAG Experten handelt es sich bei den Nachzahlungen nicht um Schulden, die nur Darlehensweise übernommen werden können (SG Duisburg, Az.: S 10 AS 136/07).